Beschlussvorlage - VO/1/0027/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport besteht aus 5 Mitgliedern. Neben einer Mehrheit von Gemeindevertretern können auch weitere sachkundige Einwohner gewählt werden. Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl § 36 Abs. 1 KV M-V.

 

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim. Ferner besteht die Möglichkeit, nur eine einzige Vorschlagsliste zu erstellen. Diese Vorschlagsliste ist gewählt, wenn die Mehrheit aller Gemeindevertreter (9) für sie stimmt.

 

Nach dem gleichen Wahlverfahren können Vertreter gewählt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung wählt nachstehende Gemeindevertreter/innen sowie sachkundige Einwohner/innen in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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