Beschlussvorlage - VO/1/0028/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses und deren Stellvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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07.07.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss des Amtes
Schönberger Land besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden
und Städte und weiteren Mitgliedern.
Die Anzahl der so genannten
weiteren Mitglieder errechnet sich nach der Einwohnerzahl (§ 132 KV
M-V). Die Gemeinde Lüdersdorf hat neben dem Bürgermeister 6 weitere Mitglieder
in den Amtsausschuss zu entsenden. Die weiteren Mitglieder wählt die Gemeindevertretung
aus ihrer Mitte. Die weiteren Mitglieder werden nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl gewählt.
Die
Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach
Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können
sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die
Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter
nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder
auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim. Ferner besteht die Möglichkeit, nur
eine einzige Vorschlagsliste zu erstellen. Diese Vorschlagsliste ist gewählt,
wenn jeweils die Mehrheit aller Stadtvertreter (9) für sie stimmt.
Entsprechend
§ 5 Abs. 1 der Hauptsatzung wählt die Gemeindevertretung für jedes weitere
Mitglied jeweils einen Stellvertreter ebenfalls nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl.
Die
Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach
Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können
sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die
Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter
nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder
auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim. Ferner besteht die Möglichkeit, nur
eine einzige Vorschlagsliste zu erstellen. Diese Vorschlagsliste ist gewählt,
wenn jeweils die Mehrheit aller Gemeindevertreter (9) für sie stimmt.
