Beschlussvorlage - VO/1/0056/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Kommunalwahlgesetz M-V hat die neue Gemeindevertretung über die Gültigkeit der Wahl und über mögliche Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zu beschließen. Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schönberger Land prüfte in seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2009 die Wahlergebnisse der Bürgermeisterwahl und der Wahl der Gemeindevertretung Lüdersdorf vom 07.06.2009. Die Wahlergebnisse wurden durch den Gemeindewahlausschuss bestätigt. Die Veröffentlichung der Wahlergebnisse erfolgte am 19.06.2009 in der Ostsee-Zeitung. Im Rahmen dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Lüdersdorf gegen die Gültigkeit der Wahlen der Gemeinde Lüdersdorf Einspruch einlegen kann. Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen kann ebenfalls die Rechtsaufsichtsbehörde einlegen. Es wurden von keiner Seite Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt. Daher wird der Gemeindevertretung die Empfehlung gegeben, die Gültigkeit der Wahl gemäß § 44 Kommunalwahlgesetz M-V zu beschließen. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Lüdersdorf vom 07.06.2009.

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