Beschlussvorlage - VO/4/0013/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Wohnanlage am Forstweg" der Gemeinde Selmsdorf
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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14.07.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Selmsdorf hat im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 einen
Bauantrag auf Errichtung einer Kindertagesstätte beim Landkreis NWM aktuell vorliegen.
Der Antrag ist derzeit nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht
genehmigungsfähig. Um hier kurzfristig voranzukommen ist daher eine Änderung
des B-Planes Nr. 4 in der heutigen Sitzung notwendig.
Die Gemeinde Selmsdorf ändert den
Bebauungsplan dahingehend, dass innerhalb des Mischgebietes von den nach § 6
Abs. 2 Nr. 5, Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 8 BauNVO benannten Nutzungen, die nach § 1
Abs. 5 BauNVO als unzulässig erklärt wurden, die nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO
benannten Nutzungen, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle,
soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig sein sollen. Hierfür
wird das Verfahren der Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB durchgeführt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird
durchgeführt.
Die Gemeinde Selmsdorf ist der
Auffassung, dass für diese Änderung zur Nutzung keine Grundzüge berührt sind,
zumal es um die Ansiedlung einer Kindertagesstätte in diesem Bereich geht.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die 2. Änderung der
Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4.
2.
Der
Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. In
diesem Verfahren wird auf die Prüfung der Umweltbelange und die Eingriffs- und
Ausgleichsbilanz verzichtet.
3.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu
machen.
4.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Änderung
berührt sein können, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu
beteiligen.
5.
In
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hingewiesen, dass
nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern
die Gemeinde Selmsdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen
und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung
ist.
6.
Mit
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei
Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
7.
Die
Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch das Planungsbüro Mahnel.
