Beschlussvorlage - VO/4/712/2007-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In 2007 begann man mit der Überarbeitung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms und beteiligte die Gemeinde zur Abgabe einer Stellungnahme.

 

Selmsdorf hat in der Gemeindevertretung am 13.12.2007 eine Stellungnahme zur Überarbeitung des RREP erarbeitet.

Zwischenzeitlich hat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen stattgefunden, sind ggf. im Entwurf berücksichtigt und im Internet einzusehen. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahme Selmsdorf ist zudem in der Anlage beigefügt. Anträge der Gemeinde Selmsdorf sind im Wesentlichen nicht weiter in die Überarbeitung des 2. Entwurfes eingeflossen

 

Auf dieser Grundlage erfolgt nun die 2. Beteiligung zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg.

Die Unterlagen liegen noch in der Zeit vom 04. Mai – 04. September 2009 im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4 öffentlich zur Einsicht aus. Ein selbständiges Exemplar hat der Bürgermeister zur Verfügung. Ein weiteres kann in der Sitzung bereitgestellt werden.

 

Für die Beteiligung der Gemeinden bis zum 04.September 2009 wurde eine Fristverlängerung aufgrund Kommunal- und Bürgermeisterwahlen bis zum 01.10.2009 schriftlich beantragt.

Nach vorab telefonischer Rücksprache am 23.07.2009 mit Herrn Pochstein von der Raumordnung wird diese auch gestattet.

 

Der Entwurf der 2. Stellungnahme unter Berücksichtigung der Ausformung der Windeignungsfläche wird derzeit vom Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung, Herrn Hufmann, vorbereitet und spätestens zu den Sitzungen nachgereicht bzw. erörtert.

 

Mit den nicht berücksichtigten Kriterien der Stellungnahme hat sich Selmsdorf jetzt auseinanderzusetzen und in Vorbereitung der 2. Stellungnahme darüber zu beraten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg den Entwurf zur 2. Stellungnahme durch das Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung.

Zudem sind ggf. folgende Kriterien aufzunehmen:

1.

2.

3.

Das Amt Schönberger Land hat die Stellungnahme bis spätestens 1.10.2009 an den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg einzureichen.

 

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Anlagen

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