Beschlussvorlage - VO/4/0025/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die Verordnung über die Festsetzung des Landschaftschutzgebietes „Palinger Heide und Halbinsel Teschow“ in der zeit vom 12. Mai – 16. Juni 2009 öffentlich im Amt Schönberger Land auslegen lassen.

Gleichzeitig wurden die betroffenen Gemeinden zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 08. Juni 2009 aufgefordert. Die Gemeinde Selmsdorf hat sich bereits in der Sitzung im Mai des „alten“ Bauausschusses kurzfristig damit befasst und in Anbetracht der zu dieser Zeit bevorstehenden Kommunalwahlen um eine Fristverlängerung gebeten. Dieser wurde bis zum 01. Oktober 2009 durch die UNB des Landkreises Nordwestmecklenburg prinzipiell stattgegeben. Für das zügige Fortfahren der LSG-Festsetzung wurde jedoch um zügigere Bearbeitung gebeten. Die Anregungen des Bauausschusses sollen daher jetzt in der Gemeindevertretung für die Vorbereitung der Stellungnahme beschlossen werden.

Zusätzlich ist heute ein Antrag des Vereins –Freunde und Förderer der Halbinsel Teschow zum LSG Entwurf zur Beschlussfassung durch die Gemeinde eingegangen. Dieser liegt der Vorlage in Form Planskizze und Begründung bei.

 

Folgende Punkte sind im Bauausschuss herausgearbeitet und sollen in der Stellungnahme der Gemeinde Selmsdorf zur Verordnung des LSG Berücksichtigung finden:

 

Selmsdorf:

Zwischen Tannenweg, Dr. Leber Str. und Großer Teich – Herausnahme dieser Fläche aus dem LSG und Anpassung der Grenze entsprechend dem Höhenverlauf im gleichen Abstand zum Großen Teich

Hier befindet sich derzeit bereits der Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Selmsdorf im Verfahren. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.04.2008 beschlossen. Zur Vorbereitung der öffentlichen Beteiligung finden derzeit Vorabstimmungen mit betroffenen Behörden sowie dem Investor statt. Planungsziel der Gemeinde ist die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes sowie die Nachverdichtung innerhalb des Ortes mit Wohnbebauung aufgrund vorhandener Nachfragen von Ansiedlungswilligen.

 

Im Osten anschließend an das Wasserwerk

Diese Flächen dienen der Gemeinde Selmsdorf als Vorbehalt für langfristige Wohnflächenerweiterungen.

 

Die grün dargestellten Flächen beim Mühlenbruch sollen für die Gemeinde als Vorbehaltsflächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich im Zusammenhang mit zukünftigen Entwicklungen gesichert werden.

 

Lauen:

Südlich der B 105 befinden sich Flächen, die für eine Gewerbegebietserweiterung der Gemeinde Selmsdorf im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 9 „Kurzstucken“ vorgesehen sind. Das vorhandene Gewerbegebiet im Norden ist heute zu 3/ 4 veräußert. Zur Absicherung einer zukünftigen Flächenbereitstellung und schnellen Reaktionsmöglichkeit der Gemeinde auf Ansiedlungswillige hat die Gemeinde daher Vorsorge zu tragen. Daher sind diese Flächen vom LSG auszunehmen.   

 

An der Grenze zu Schlutup beabsichtigt Selmsdorf die Errichtung eines Außenmuseums zur Grenzdokumentation. Diese Möglichkeit ist im Rahmen des LSG zu berücksichtigen bzw. die vorgesehenen Flächen vom LSG auszunehmen.

 

Teschow:

Der gemeindliche Weg zum See entsprechend Darstellung in der Karte soll vom LSG ausgenommen werden. Der Weg dient als Zufahrt für die Feuerwehr zur Löschwasserentnahmestelle für den gesamten Ort. Die Unterhaltung des Weges muss ständig und kurzfristig durch die Gemeinde zur Sicherung der Löschwasserversorgung von Teschow gesichert sein.

 

Sülsdorf – nördlich der B 105

Hier sind die bebauten Bereiche entsprechend Karte zusammenhängend vom LSG herauszunehmen.      

 

Insgesamt befindet sich derzeit der Landschaftsplan der Gemeinde Selmsdorf in Bearbeitung. Gleichzeitig wird der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Selmsdorf überarbeitet.

In diesem Zusammenhang werden unter anderem die vorgenannten gemeindlichen Ziele in diese Planungen einfließen. Gleichzeitig wird sich die Gemeinde auf dieser Ebene noch einmal mit den auftretenden Konflikten sämtlicher Planungsziele konkret auseinandersetzen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die vorgenannten erarbeiteten Punkte aus dem Bauausschuss als Stellungnahme zum Entwurf über das LSG „Palinger Heide und Halbinsel Teschow“ an die zuständige Behörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, Untere Naturschutzbehörde einzureichen.

 

Gleichzeitig unterstützt die Gemeinde Selmsdorf den Antrag des Vereins Freunde und Förderer der Halbinsel Teschow und ergänzt ihre Stellungnahme entsprechend dem Vorschlag.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Gemeinde Selmsdorf kurzfristig bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg über das Amt Schönberger Land einzureichen.

 

  

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Anlagen

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