Beschlussvorlage - VO/4/0025/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf zur Verordnung des Landschaftsschutzgebietes "Palinger Heide und Halbinsel Teschow"
hier: Stellungnahme der Gemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
|
Vorberatung
|
|
|
●
Wartend
|
|
Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Selmsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.08.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Landkreis Nordwestmecklenburg hat die Verordnung über die Festsetzung des
Landschaftschutzgebietes „Palinger Heide und Halbinsel Teschow“ in
der zeit vom 12. Mai – 16. Juni 2009 öffentlich im Amt Schönberger Land
auslegen lassen.
Gleichzeitig
wurden die betroffenen Gemeinden zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 08.
Juni 2009 aufgefordert. Die Gemeinde Selmsdorf hat sich bereits in der Sitzung im
Mai des „alten“ Bauausschusses kurzfristig damit befasst und in Anbetracht
der zu dieser Zeit bevorstehenden Kommunalwahlen um eine Fristverlängerung
gebeten. Dieser wurde bis zum 01. Oktober 2009 durch die UNB des Landkreises
Nordwestmecklenburg prinzipiell stattgegeben. Für das zügige Fortfahren der
LSG-Festsetzung wurde jedoch um zügigere Bearbeitung gebeten. Die Anregungen
des Bauausschusses sollen daher jetzt in der Gemeindevertretung für die
Vorbereitung der Stellungnahme beschlossen werden.
Zusätzlich
ist heute ein Antrag des Vereins –Freunde und Förderer der Halbinsel
Teschow zum LSG Entwurf zur Beschlussfassung durch die Gemeinde eingegangen.
Dieser liegt der Vorlage in Form Planskizze und Begründung bei.
Folgende
Punkte sind im Bauausschuss herausgearbeitet und sollen in der Stellungnahme
der Gemeinde Selmsdorf zur Verordnung des LSG Berücksichtigung finden:
Selmsdorf:
Zwischen
Tannenweg, Dr. Leber Str. und Großer Teich – Herausnahme dieser Fläche
aus dem LSG und Anpassung der Grenze entsprechend dem Höhenverlauf im gleichen
Abstand zum Großen Teich
Hier
befindet sich derzeit bereits der Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Selmsdorf
im Verfahren. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.04.2008 beschlossen. Zur
Vorbereitung der öffentlichen Beteiligung finden derzeit Vorabstimmungen mit
betroffenen Behörden sowie dem Investor statt. Planungsziel der Gemeinde ist
die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes sowie die Nachverdichtung
innerhalb des Ortes mit Wohnbebauung aufgrund vorhandener Nachfragen von
Ansiedlungswilligen.
Im
Osten anschließend an das Wasserwerk
Diese
Flächen dienen der Gemeinde Selmsdorf als Vorbehalt für langfristige
Wohnflächenerweiterungen.
Die
grün dargestellten Flächen beim Mühlenbruch sollen für die Gemeinde als
Vorbehaltsflächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich im Zusammenhang mit
zukünftigen Entwicklungen gesichert werden.
Lauen:
Südlich
der B 105 befinden sich Flächen, die für eine Gewerbegebietserweiterung der
Gemeinde Selmsdorf im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 9
„Kurzstucken“ vorgesehen sind. Das vorhandene Gewerbegebiet im
Norden ist heute zu 3/ 4 veräußert. Zur Absicherung einer zukünftigen
Flächenbereitstellung und schnellen Reaktionsmöglichkeit der Gemeinde auf
Ansiedlungswillige hat die Gemeinde daher Vorsorge zu tragen. Daher sind diese
Flächen vom LSG auszunehmen.
An
der Grenze zu Schlutup beabsichtigt Selmsdorf die Errichtung eines Außenmuseums
zur Grenzdokumentation. Diese Möglichkeit ist im Rahmen des LSG zu
berücksichtigen bzw. die vorgesehenen Flächen vom LSG auszunehmen.
Teschow:
Der gemeindliche
Weg zum See entsprechend Darstellung in der Karte soll vom LSG ausgenommen
werden. Der Weg dient als Zufahrt für die Feuerwehr zur
Löschwasserentnahmestelle für den gesamten Ort. Die Unterhaltung des Weges muss
ständig und kurzfristig durch die Gemeinde zur Sicherung der
Löschwasserversorgung von Teschow gesichert sein.
Sülsdorf – nördlich der B 105
Hier
sind die bebauten Bereiche entsprechend Karte zusammenhängend vom LSG
herauszunehmen.
Insgesamt
befindet sich derzeit der Landschaftsplan der Gemeinde Selmsdorf in
Bearbeitung. Gleichzeitig wird der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde
Selmsdorf überarbeitet.
In
diesem Zusammenhang werden unter anderem die vorgenannten gemeindlichen Ziele
in diese Planungen einfließen. Gleichzeitig wird sich die Gemeinde auf dieser
Ebene noch einmal mit den auftretenden Konflikten sämtlicher Planungsziele
konkret auseinandersetzen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die vorgenannten erarbeiteten Punkte
aus dem Bauausschuss als Stellungnahme zum Entwurf über das LSG „Palinger
Heide und Halbinsel Teschow“ an die zuständige Behörde, dem Landkreis
Nordwestmecklenburg, Untere Naturschutzbehörde einzureichen.
Gleichzeitig
unterstützt die Gemeinde Selmsdorf den Antrag des Vereins Freunde und Förderer
der Halbinsel Teschow und ergänzt ihre Stellungnahme entsprechend dem
Vorschlag.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Gemeinde Selmsdorf
kurzfristig bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises
Nordwestmecklenburg über das Amt Schönberger Land einzureichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
4,3 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
94,9 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
16,5 kB
|
