Beschlussvorlage - VO/4/0033/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
10. vereinfachte Änderung des B-Planes Nr. 3 "Krüzkamp" der Gemeinde Lüdersdorf/ OT Herrnburg
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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01.09.2009
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Wartend
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit
mehreren Jahren besteht im Bebauungsplan Nr. 3 sowie 5 von Herrnburg die
Tatsache, dass so gut wie alle Nebengebäude (Garagen- und Gerätehäuser) den
nach Waldgesetz des Landes M-V vorgeschriebenen Mindestwaldabstand von 30 m
unterschreiten.
Die
Forstbehörde hat in einem ähnlichen Zusammenhang als Festsetzung folgende
Ausnahmen zugelassen:
-
für
die Aufbewahrung von Gartengeräten in geringem Umfang von bis zu 8 m³ nutzbarem
Volumen
-
einfache
Gewächshäuser
-
für
die Hobbytierhaltung (Hundezwinger, sonstige Kleintierhaltung)
Gleichzeitig
liegt uns ein Antrag auf Änderung der B-Pläne bezüglich der Waldabstandsregelung
einschließlich Formulierungsvorschlag vor.
Es
gilt jetzt, nur die zwingend erforderlichen Ausnahmen abzustimmen und
festzusetzen:
-
Die
Garagenfestsetzung setzt die Zustimmung der Forst voraus.
-
Die
Abstandsregelungen wären für Garagen und Nebenanlagen auszuhandeln.
-
Die
beantragten max. Kubikmeter (ca. 22 m³) überschreiten den von der Forst bisher
gemachten Vorschlag.
Hierfür
sind jedoch die Einzeltatbestände detailliert vor Ort in den Geltungsbereichen
der Bebauungspläne aufzunehmen, um eine möglichst allgemeingültige Festsetzung zu
erlangen, die ihr Ziel auch erreicht.
Die
Gemeinde Lüdersdorf soll im Vorfeld daher heute nur den Aufstellungsbeschluss
fassen.
Weitere
Schritte sind erst nach Bestandsaufnahme sinnvoll.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt:
- die
Aufstellung der Satzung über die 10. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3 „Krützkamp“ in Herrnburg.
- Es
sollen die Festsetzungen zu den Waldabstandsregelungen von Garagen und
Nebenanlagen neu geregelt werden
- Der
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,1 kB
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