Beschlussvorlage - VO/4/0033/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit mehreren Jahren besteht im Bebauungsplan Nr. 3 sowie 5 von Herrnburg die Tatsache, dass so gut wie alle Nebengebäude (Garagen- und Gerätehäuser) den nach Waldgesetz des Landes M-V vorgeschriebenen Mindestwaldabstand von 30 m unterschreiten.

 

Die Forstbehörde hat in einem ähnlichen Zusammenhang als Festsetzung folgende Ausnahmen zugelassen:

 

-          für die Aufbewahrung von Gartengeräten in geringem Umfang von bis zu 8 m³ nutzbarem Volumen

-          einfache Gewächshäuser

-          für die Hobbytierhaltung (Hundezwinger, sonstige Kleintierhaltung)

 

Gleichzeitig liegt uns ein Antrag auf Änderung der B-Pläne bezüglich der Waldabstandsregelung einschließlich Formulierungsvorschlag vor.

 

Es gilt jetzt, nur die zwingend erforderlichen Ausnahmen abzustimmen und festzusetzen:

-          Die Garagenfestsetzung setzt die Zustimmung der Forst voraus.

-          Die Abstandsregelungen wären für Garagen und Nebenanlagen auszuhandeln.

-          Die beantragten max. Kubikmeter (ca. 22 m³) überschreiten den von der Forst bisher gemachten Vorschlag.

 

Hierfür sind jedoch die Einzeltatbestände detailliert vor Ort in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne aufzunehmen, um eine möglichst allgemeingültige Festsetzung zu erlangen, die ihr Ziel auch erreicht.

 

Die Gemeinde Lüdersdorf soll im Vorfeld daher heute nur den Aufstellungsbeschluss fassen.

Weitere Schritte sind erst nach Bestandsaufnahme sinnvoll.      

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt:

 

  • die Aufstellung der Satzung über die 10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Krützkamp“ in Herrnburg.
  • Es sollen die Festsetzungen zu den Waldabstandsregelungen von Garagen und Nebenanlagen neu geregelt werden
  • Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 
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Anlagen

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