Beschlussvorlage - VO/4/0035/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 22 "An der Hauptstraße und südlich der Schule" der Gemeinde Lüdersdorf/ OT Herrnburg
hier: Auswertung der Stellungnahmen und Beschluss über den Entwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung § 3(2) BauGB sowie TÖB-Beteiligung § 4(2)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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01.09.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am
28.04.2009 hat die Gemeindevertretung Lüdersdorf die Aufstellung sowie
frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit für den B-Plan Nr.
22 „An der Hauptstraße und südlich der Schule“ nach § 13 a BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung wurde dennoch in der Zeit vom 15.07. –
17.08.2009 durchgeführt. Stellungnahmen können bis zum 26.08.2009 eingehen.
In
der Sitzung sollen nun die eingegangenen Stellungnahmen im Einzelnen erörtert
und ausgewertet werden.
Darin zu beachtende
Anregungen und Hinweise werden behandelt und es ergeben sich:
-
zu berücksichtigende,
-
teilweise zu
berücksichtigende,
-
nicht zu
berücksichtigende Anregungen.
Auf
dieser Grundlage ist der Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(2)
sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2)
vorzubereiten.
Maßgeblich sind die
verkehrlichen Belange und die Anbindung an die Landesstraße zu beachten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 22 werden
gebilligt. Das Verfahren wird weiterhin als Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt.
2.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes sind für die
Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei ist der
Hinweis zu geben, dass ein Umweltbericht nicht erforderlich ist und Eingriffe
zulässig sind (unter Bezug auf § 13a BauGB).
3.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit dem Hinweis auf die
Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4.
Die
Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
5.
In der
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass
nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB
unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
6.
Mit
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist weiterhin mitzuteilen,
dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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174,2 kB
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