Beschlussvorlage - VO/2/0007/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss zur Satzung der Gemeinde über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Sylvia Liedtke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Lüdersdorf
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Vorberatung
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01.09.2009
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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08.09.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Bericht des Gemeindeprüfungsamtes zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde
Lüdersdorf beinhaltet u. a. die Überarbeitung der Satzung der Gemeinde über die
Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen vom 30. Mai 2000. Der
gefertigte Entwurf der Satzung ist der Beschlussvorlage als Beratungsgrundlage
beigefügt. Gleichzeitig wurden die Höchstsätze für die Berechtigung der
Kämmerin und des Bürgermeisters zur Stundung, Niederschlagung und zum Erlass
von Ansprüchen der Gemeinde aufgerundet.
Hiernach
können Ansprüche der Gemeinde:
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Satzungsentwurf |
Höchstgrenzen aus der
Satzung vom 30. Mai 2000 |
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vom Leiter der Kämmerei in Abstimmung mit dem Ltd. Verwaltungsbeamten |
bis 500 € |
bis 1.000 DM |
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vom Bürgermeister |
ab 501 € bis 2.000 € |
bis 2.500 DM |
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von der Gemeindevertretung in Abstimmung mit dem
Finanzausschuss |
über 2.000 € |
über 2.500 DM |
gestundet,
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Satzungsentwurf |
Höchstgrenzen aus der
Satzung vom 30. Mai 2000 |
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vom Leiter der Kämmerei in Abstimmung mit dem Ltd. Verwaltungsbeamten |
bis 500 € |
bis 1.000 DM |
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vom Bürgermeister |
ab 501 € bis 2.000 € |
bis 2.500 DM |
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von der Gemeindevertretung in Abstimmung mit dem
Finanzausschuss |
über 2.000 € |
über 2.500 DM |
niedergeschlagen u n d
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Satzungsentwurf |
Höchstgrenzen aus der
Satzung vom 30. Mai 2000 |
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vom Leiter der Kämmerei in Abstimmung mit dem Ltd. Verwaltungsbeamten |
bis 100 € |
bis 100 DM |
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vom Bürgermeister |
ab 101 € bis 500 € |
bis 500 DM |
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von der Gemeindevertretung in Abstimmung mit dem
Finanzausschuss |
über 500 € |
über 500 DM |
erlassen
werden. Sollten die im Satzungsentwurf benannten Höchstgrenzen keine Zustimmung
finden, so können diese am Sitzungsabend herabgesetzt oder erhöht werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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