Beschlussvorlage - VO/4/0024/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die Verordnung über die Festsetzung des Landschaftschutzgebietes „Palinger Heide und Halbinsel Teschow“ in der Zeit vom 12. Mai – 16. Juni 2009 öffentlich im Amt Schönberger Land auslegen lassen.

Gleichzeitig wurden die betroffenen Gemeinden zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 08. Juni 2009 aufgefordert. Das Amt Schönberger Land hat in Anbetracht der damals bevorstehenden Kommunalwahlen eine Fristverlängerung beantragt. Dieser wurde bis zum 01. Oktober 2009 durch die UNB des Landkreises Nordwestmecklenburg stattgegeben.

Erste Anregungen sind herausgearbeitet, die im Nachfolgenden zu beraten und beschließen sind. Zusätzlich ist eine Unterschriftenliste von Palinger Bürgern beim Bürgermeister eingegangen, mit der Bitte um Unterstützung durch die Gemeinde Lüdersdorf, den See „Kiwittmoor“ vom Badeverbot auszunehmen.

 

Die Ortslagen sind gemäß den maßgeblichen Karten nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes. Gerade jedoch in den Randbereichen der Ortslagen ergibt sich nach erster Sichtung Abstimmungsbedarf zur Grenzausweisung.

Die besondere Schutzzone erstreckt sich entlang der Landesgrenze auf dem Gebiet der Gemeinde Selmsdorf im Norden bis zur Bahnlinie in Nähe der Ortslage Herrnburg im Süden. Bauliche Entwicklungsziele der Gemeinde Lüdersdorf sind in  diesem Bereich nicht betroffen, das Plangebiet Nr. 6a auf dem Flohmarktgelände ist ausgenommen. 

Der Landschaftsplan Lüdersdorf wurde berücksichtigt und ist in die Verordnung einbezogen. Aktuelle Entwicklungsziele sind jedoch auch hier noch nicht enthalten und müssen daher sowohl in die Fortschreibung des Landschaftsplanes einfließen als auch jetzt in die Stellungnahme der Gemeinde zur LSG-Ausweisung aufgenommen werden. Die Überarbeitung des Landschaftsplanes Lüdersdorf ist bereits in Arbeit.

 

Nachfolgende Punkte mit den aktuellen Entwicklungszielen von Lüdersdorf vor allem in Herrnburg und Palingen sind herausgearbeitet und für die Berücksichtigung in der LSG Verordnung seitens der Gemeinde Lüdersdorf zu erörtern und in einer Stellungnahme an den Landkreis Nordwestmecklenburg abzugeben.

 

Palingen:

Mühlenkamp:

Die Flächen nördlich des Mühlenkamp an der westlichen Ortsgrenze sollten der Ortslage zugeordnet werden.  Mögliche Konflikte werden im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Landschaftsplanes geprüft und bewertet. Eine Vorhaltung für Wohnflächenerweiterung bzw. vorgesehene Abrundung des Ortes erachtet die Gemeinde hier aus städtebaulichen sowie ökonomischen Gründen für sinnvoll.

  

Mühlenweg – Ausbau:

Flurstück 169/ 4 ist ein gemeindliches Flurstück mit Nutzung als Gebäude und Freifläche. Dies ist im LSG im Gegensatz zu den Nachbargrundstücken nur zur Hälfte ausgenommen.

Zur Sicherung der vorhandenen Nutzung sowie der Möglichkeit einer evtl. Nutzungsänderung sollte hier die Gemeinde entscheiden, ob der Vorschlag des LSG so akzeptiert wird bzw. aus welchen Gründen die Herausnahme aus dem LSG erfolgen sollte. 

 

Südwestlich zw. Mühlenkamp und Mühlenweg:

Die LSG Abgrenzung sollte in diesem Bereich in Form einer Anpassung an die natürlichen Gegebenheiten der Höhenlinien in entspr. Abstand zum Fließgewässer erfolgen.

 

Westen: Am Waldweg:

Der hier vorhandene öffentliche Weg sollte noch vom LSG ausgenommen werden. Das südliche Stück im Kreuzungsbereich ist Teil einer neuen öffentlichen befestigten Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Rahmen des B-Planes Nr. 4. Die Grenze des LSG ist daher sinnvoll auf die linke Seite des Weges zu ziehen entspr. Darstellung.

Im Kreuzungsbereich nördlich auf dem Wegeflurstück befindet sich zudem ein öffentlicher Spielplatz. Diesen hat die Gemeinde laufend nach den geforderten Sicherheitsstandards zu prüfen und zu unterhalten bzw. ggf. teilweise Geräte auszutauschen bzw. auch zu ergänzen. Seitens der Gemeinde ist dieser Spielplatz noch dem Siedlungsbereich Palingen zuzuordnen und sollte vom Bereich des LSG ausgenommen werden.

 

Kibitzmoor:

Der hier im Volksmund genannte Kiwittsee soll vom Badeverbot ausgenommen werden. Die Gemeinde Lüdersdorf schließt sich hier den Ausführungen der Palinger Bürger an und unterstützt dieses Vorhaben.

 

 

Herrnburg:

 

Ostgrenze:

Der Ort Herrnburg ist Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde Lüdersdorf. Großflächige Neuentwicklungen nach der Wende gab es im nördlichen Bereich des Ortes. Im Süden liegt der sogenannte Teil Alt-Herrnburg. Im Bereich des Bahnhofes befindet sich das öffentliche Zentrum des heutigen Ortes. Zur Stärkung dieses wurde der Bebauungsplan Nr. 17 nördlich des Einkaufszentrums sowie Bahnanlagen aufgestellt. Das Verfahren hat derzeit die TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3+4 (2) abgeschlossen.

Die Ziele des Landschaftsplanes stimmen mit dem vorliegenden Entwurf der verbindlichen Bauleitplanung B 17 derzeit nicht überein, werden jedoch im Zuge der bereits beauftragten Landschaftsplanfortschreibung beachtet. Die LSG Grenze sollte daher mit der östlichen Grenze des B-Planes Nr. 17 in Übereinstimmung gebracht werden. Der Verlauf ist in der Planzeichnung ca. dargestellt. Luftbild und Darstellung der Plangrenze sind ebenso beigefügt.

Südlich der Bahnanlagen anschließend sollte die LSG Grenze ebenso um einen Teilbereich entsprechend Darstellung nach Osten Richtung Palinger Bach verschoben werden. Die Gemeinde Lüdersdorf  beabsichtigt hier Flächen für langfristige Entwicklungsmaßnahmen vorzuhalten sowie Varianten der Verbindung von Süd-Herrnburg mit Nord-Herrnburg zu untersuchen. In diesem Zusammenhang sollte die LSG-Grenze soweit zurückgenommen werden, dass eine einzeilige Bebauung an der Straße noch möglich ist.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeindevertretung beschließt die vorgenannten Punkte als Stellungnahme zum Entwurf über das LSG „Palinger Heide und Halbinsel Teschow“ an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg abzugeben.

  

2.       Folgende Punkte sind in die Stellungnahme der Gemeinde Lüdersdorf zusätzlich aufzunehmen bzw. zu streichen:

a.

b.

c.

 

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Gemeinde Lüdersdorf kurzfristig über das Amt Schönberger Land an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg einzureichen.

 

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