Beschlussvorlage - VO/4/0024/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Palinger Heide und Halbinsel Teschow"
hier: Stellungnahme der Gemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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01.09.2009
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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08.09.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Landkreis Nordwestmecklenburg hat die Verordnung über die Festsetzung des
Landschaftschutzgebietes „Palinger Heide und Halbinsel Teschow“ in
der Zeit vom 12. Mai – 16. Juni 2009 öffentlich im Amt Schönberger Land
auslegen lassen.
Gleichzeitig
wurden die betroffenen Gemeinden zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 08.
Juni 2009 aufgefordert. Das Amt Schönberger Land hat in Anbetracht der damals
bevorstehenden Kommunalwahlen eine Fristverlängerung beantragt. Dieser wurde
bis zum 01. Oktober 2009 durch die UNB des Landkreises Nordwestmecklenburg
stattgegeben.
Erste
Anregungen sind herausgearbeitet, die im Nachfolgenden zu beraten und
beschließen sind. Zusätzlich ist eine Unterschriftenliste von Palinger Bürgern
beim Bürgermeister eingegangen, mit der Bitte um Unterstützung durch die
Gemeinde Lüdersdorf, den See „Kiwittmoor“ vom Badeverbot
auszunehmen.
Die Ortslagen sind gemäß den maßgeblichen Karten nicht
Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes. Gerade jedoch in den Randbereichen
der Ortslagen ergibt sich nach erster Sichtung Abstimmungsbedarf zur
Grenzausweisung.
Die besondere Schutzzone erstreckt sich entlang der
Landesgrenze auf dem Gebiet der Gemeinde Selmsdorf im Norden bis zur Bahnlinie
in Nähe der Ortslage Herrnburg im Süden. Bauliche Entwicklungsziele der
Gemeinde Lüdersdorf sind in diesem
Bereich nicht betroffen, das Plangebiet Nr. 6a auf dem Flohmarktgelände ist
ausgenommen.
Der Landschaftsplan Lüdersdorf wurde berücksichtigt und ist in
die Verordnung einbezogen. Aktuelle Entwicklungsziele sind jedoch auch hier
noch nicht enthalten und müssen daher sowohl in die Fortschreibung des
Landschaftsplanes einfließen als auch jetzt in die Stellungnahme der Gemeinde
zur LSG-Ausweisung aufgenommen werden. Die Überarbeitung des Landschaftsplanes Lüdersdorf
ist bereits in Arbeit.
Nachfolgende Punkte mit den aktuellen Entwicklungszielen von
Lüdersdorf vor allem in Herrnburg und Palingen sind herausgearbeitet und für
die Berücksichtigung in der LSG Verordnung seitens der Gemeinde Lüdersdorf zu
erörtern und in einer Stellungnahme an den Landkreis Nordwestmecklenburg
abzugeben.
Palingen:
Mühlenkamp:
Die Flächen nördlich des Mühlenkamp an der westlichen
Ortsgrenze sollten der Ortslage zugeordnet werden. Mögliche Konflikte werden im Zusammenhang mit
der Überarbeitung des Landschaftsplanes geprüft und bewertet. Eine Vorhaltung
für Wohnflächenerweiterung bzw. vorgesehene Abrundung des Ortes erachtet die
Gemeinde hier aus städtebaulichen sowie ökonomischen Gründen für sinnvoll.
Mühlenweg – Ausbau:
Flurstück 169/ 4 ist ein gemeindliches Flurstück mit Nutzung
als Gebäude und Freifläche. Dies ist im LSG im Gegensatz zu den
Nachbargrundstücken nur zur Hälfte ausgenommen.
Zur Sicherung der vorhandenen Nutzung sowie der Möglichkeit
einer evtl. Nutzungsänderung sollte hier die Gemeinde entscheiden, ob der
Vorschlag des LSG so akzeptiert wird bzw. aus welchen Gründen die Herausnahme
aus dem LSG erfolgen sollte.
Südwestlich zw. Mühlenkamp und Mühlenweg:
Die LSG Abgrenzung sollte in diesem Bereich in Form einer Anpassung
an die natürlichen Gegebenheiten der Höhenlinien in entspr. Abstand zum
Fließgewässer erfolgen.
Westen: Am Waldweg:
Der hier vorhandene öffentliche Weg sollte noch vom LSG
ausgenommen werden. Das südliche Stück im Kreuzungsbereich ist Teil einer neuen
öffentlichen befestigten Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Rahmen des
B-Planes Nr. 4. Die Grenze des LSG ist daher sinnvoll auf die linke Seite des
Weges zu ziehen entspr. Darstellung.
Im Kreuzungsbereich nördlich auf dem Wegeflurstück befindet sich
zudem ein öffentlicher Spielplatz. Diesen hat die Gemeinde laufend nach den
geforderten Sicherheitsstandards zu prüfen und zu unterhalten bzw. ggf.
teilweise Geräte auszutauschen bzw. auch zu ergänzen. Seitens der Gemeinde ist
dieser Spielplatz noch dem Siedlungsbereich Palingen zuzuordnen und sollte vom
Bereich des LSG ausgenommen werden.
Kibitzmoor:
Der hier im Volksmund genannte Kiwittsee soll vom Badeverbot
ausgenommen werden. Die Gemeinde Lüdersdorf schließt sich hier den Ausführungen
der Palinger Bürger an und unterstützt dieses Vorhaben.
Herrnburg:
Ostgrenze:
Der Ort Herrnburg ist Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde
Lüdersdorf. Großflächige Neuentwicklungen nach der Wende gab es im nördlichen
Bereich des Ortes. Im Süden liegt der sogenannte Teil Alt-Herrnburg. Im Bereich
des Bahnhofes befindet sich das öffentliche Zentrum des heutigen Ortes. Zur
Stärkung dieses wurde der Bebauungsplan Nr. 17 nördlich des Einkaufszentrums
sowie Bahnanlagen aufgestellt. Das Verfahren hat derzeit die TÖB- und
Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3+4 (2) abgeschlossen.
Die Ziele des Landschaftsplanes stimmen mit dem vorliegenden
Entwurf der verbindlichen Bauleitplanung B 17 derzeit nicht überein, werden
jedoch im Zuge der bereits beauftragten Landschaftsplanfortschreibung beachtet.
Die LSG Grenze sollte daher mit der östlichen Grenze des B-Planes Nr. 17 in
Übereinstimmung gebracht werden. Der Verlauf ist in der Planzeichnung ca.
dargestellt. Luftbild und Darstellung der Plangrenze sind ebenso beigefügt.
Südlich der Bahnanlagen anschließend sollte die LSG Grenze
ebenso um einen Teilbereich entsprechend Darstellung nach Osten Richtung
Palinger Bach verschoben werden. Die Gemeinde Lüdersdorf beabsichtigt hier Flächen für langfristige
Entwicklungsmaßnahmen vorzuhalten sowie Varianten der Verbindung von
Süd-Herrnburg mit Nord-Herrnburg zu untersuchen. In diesem Zusammenhang sollte
die LSG-Grenze soweit zurückgenommen werden, dass eine einzeilige Bebauung an
der Straße noch möglich ist.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt die vorgenannten Punkte als Stellungnahme zum
Entwurf über das LSG „Palinger Heide und Halbinsel Teschow“ an die
Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg abzugeben.
2.
Folgende
Punkte sind in die Stellungnahme der Gemeinde Lüdersdorf zusätzlich aufzunehmen
bzw. zu streichen:
a.
b.
c.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Gemeinde Lüdersdorf kurzfristig
über das Amt Schönberger Land an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises
Nordwestmecklenburg einzureichen.
