Beschlussvorlage - VO/4/0035/2009-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 22 "An der Hauptstraße und südlich der Schule" der Gemeinde Lüdersdorf/ OT Herrnburg
hier: Auswertung der Stellungnahmen und Beschluss über den Entwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung § 3(2) BauGB sowie TÖB-Beteiligung § 4(2)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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08.09.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zwischenzeitlich
hat sich die Verfügbarkeit der Grundstücke erweitert, sodass es zu einem
erweiterten Geltungsbereich des B-Planes kommt.
Auch
vor dem Hintergrund, dass das Straßenbauamt mit dem alten Entwurf seine
Bedenken zur direkten Anbindung an die Landesstraße hatte und eine Anbindung an
den Wilhelm-Stoll-Ring nach hinten in das Baugebiet wünscht, wurden am Freitag,
den 20.08.2009 zwei alternative Verkehrsvarianten mit dem Vorhabenträger
abgestimmt. Diese sind in der Anlage beigefügt.
Vorzugsvariante
ist die Nr. 1 als Einbahnringstraße. Die Variante 2 ist Alternative.
Die
Abstimmung mit dem SBA Schwerin muss noch erfolgen. Das Ergebnis wird der GV
Lüdersdorf zur Beschlussfassung in der Sitzung am vorr. 09.09.2009 mitgeteilt.
Für die Beschlussfassung ist sodann die zu realisierende Variante zu ergänzen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 22
(Variante Nr. ….) werden
gebilligt. Das Verfahren wird weiterhin als Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt.
2.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes sind für die
Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei ist der
Hinweis zu geben, dass ein Umweltbericht nicht erforderlich ist und Eingriffe
zulässig sind (unter Bezug auf § 13a BauGB).
3.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit dem Hinweis auf die
Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4.
Die
Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
5.
In der
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass
nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB
unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
6.
Mit
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist weiterhin mitzuteilen,
dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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212,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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214,5 kB
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