Beschlussvorlage - VO/1/0098/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Hinweis: Am 18.08.2009 fand zu dieser Angelegenheit mit dem JHZ Rehna, Herrn Hitzigrat, Frau Scherlip und Frau Lütgens-Voß eine Vorbesprechung statt, so dass die Fertigung der Vorlage erst im Anschluss erfolgen konnte.

 

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen der dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. Rehna als Träger der Einrichtung und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 24.08.2009 statt. Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Platzkosten

 

 

 

Krippe Selmsdorf

ganztags

714,48 €

 

Teilzeit

461,01 €

 

halbtags

334,27 €

Kindergarten Selmsdorf

Ganztags

366,17 €

 

Teilzeit

253,19 €

 

Halbtags

196,70 €

Hort Selmsdorf

Ganztags

248,26 €

 

Teilzeit

159,24 €

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 56% zzgl. 12,25 €  und 12,16 € Tilgungskosten für Krippe und Kita für den Zeitraum 01.09.2009-31.12.2009:

1.

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Wohnsitzgemeinde

 

 

 

Krippe Selmsdorf

ganztags

253,95 €

 

Teilzeit

173,05 €

 

halbtags

133,43 €

Kita Selmsdorf

ganztags

132,26 €

 

Teilzeit

100,35 €

 

Halbtags

85,52 €

Hort Selmsdorf

Ganztags

94,79 €

 

Teilzeit

64,53 €

 

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Gemeinde Selmsdorf den Elternbeitrag mit 44% für den Zeitraum 01.09.2009-31.12.2009:

2.

Einrichtung/Träger

 

Betreuungsart

 

Elternbeitrag

 

Krippe Selmsdorf

ganztags

 199,53 €

 

Teilzeit

 135,96 €

 

halbtags

 104,84 €

Kita Selmsdorf

Ganztags

 103,91 €

 

Teilzeit 

   78,84 €

 

Halbtags

   67,18€

Hort Selmsdorf

Ganztags 

   74,47 €

 

Teilzeit

   50,71 €

 

 

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