Beschlussvorlage - VO/4/0054/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Der Sachverhalt ist im Bauausschuss am 02. September ausführlich beraten worden und wird nun der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Ziel ist es, mit der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Funktionsgebäudes innerhalb der vorhandenen Sportplatzanlage sowie für die Errichtung einer Skateranlage und die Errichtung eines multifunktionalen Sportplatzes zu schaffen.

Im Aufstellungsverfahren sind neben den naturschutzfachlichen Aspekten ins-besondere immissionsschutzrechtliche Belange zu prüfen. In Abhängigkeit von den gutachterlichen Aussagen soll der konkrete Standort insbesondere der Skateranlage bestimmt werden. Dabei ist der Schutz der vorhandenen Wohnbauflächen vor unzulässigen Immissionsbelastungen zu berücksichtigen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.  Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet am Sandberg" der Gemeinde Selmsdorf sowie für das östlich und südlich angrenzende Flurstück 31/3 der Gemarkung Selmsdorf Dorf, Flur 1, gelegen in der Ortslage Selmsdorf Dorf, begrenzt im Norden durch die Kreisstraße 1 Selmsdorf – Lüdersdorf, im Osten durch die Verkehrs- und Wohnbauflächen des Bebauungsplanes Nr. 10 "Flöhkamp" sowie im Süden und Osten durch Ackerflächen, soll gemäß §§ 2 und 8 BauGB die Satzung über die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 aufgestellt werden.

 

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss über das Amt Schönberger Land ortsüblich bekannt zu machen.

 

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