Beschlussvorlage - VO/1/0104/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für die Anschaffung von 3 Defibrillatoren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Andrea Kröger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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08.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf hat in seiner Sitzung am
24.09.2009 beschlossen, für die Schule, der Sporthalle und für öffentliche
Veranstaltungen 3 mobile Defibrillatoren anzuschaffen.
Dazu
sind außerplanmäßige Ausgaben bei den HHstl. 34.2100.9350, 34.5600.9350 und
34.3300.9350 mit je einem Betrag von 1.000,00 € zu bewilligen.
Die
Deckung der Mehrausgaben wird durch Mitteln aus der allgemeinen Rücklage
gewährleistet.
Internetrecherche
hat folgende Preisvergleiche ergeben:
Defibrillator HeartSine MXHSPDU400 799,95 € inkl. MwSt von www.plus.de
Defibrillator Philips HeartStart 1.188,81 € inkl. MwSt. von www.med2med.de
AED
10halbautomatischer Defibrillator
Textdisplay 1.664,81
€ inkl. MwSt. von
Die
Angebote liegen als Anlage bei.
Sofern
sich die Gemeindevertretung Selmsdorf für ein teureres Modell entscheidet, ist
am Sitzungsabend der jeweilige Betrag der außerplanmäßigen Ausgabe anzupassen.
Verwaltungsseitig
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das die Benutzung der Defibrillatoren
einweisungspflichtig ist.
Die
Befugnis zur Benutzung eines Defibrillators sollte auf einen kleinen
bestimmbaren Personenkreis begrenzt werden.
Die Benutzer sind namentlich zu benennen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Selmsdorf bewilligt die außerplanmäßigen Ausgaben auf den
HHstl. 34.2100.9350 (Grundschule), 34.5600.9350 (Sporthalle) und 34.3300.9350
(öffentliche Veranstaltungen) zur Anschaffung von 3 mobilen Defibrillatoren mit
je einem Betrag von 1.000,00 €.
Die
Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben wird durch Mitteln aus der allgemeinen
Rücklage gewährleistet.
