Beschlussvorlage - VO/4/0059/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Katharina Krüger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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08.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Selmsdorf hat im letzten
Bauausschuss über die Änderung und Ergänzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 7 mit der Gebietsbezeichnung "Wohngebiet am Sandberg" der
Stadtvertretung empfohlen, diesen zu ändern und zu ergänzen. Gegenstand der
Änderung und Ergänzung ist die Erweiterung des vorhandenen Funktionsgebäudes,
die Errichtung einer Skateranlage sowie die Errichtung eines multifunktionalen
Sportplatzes. Die geplante Skateranlage sowie der neue Sportplatz sollen auf
Flächen errichtet werden, die im derzeitigen Flächennutzungsplan als Flächen
für die Landwirtschaft dargestellt werden.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind
Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).
Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, sind die Darstellungen des
Flächennutzungsplanes den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes
anzupassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Aufstellung der 8. Änderung
des wirksamen Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zur
Aufstellung der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7
"Wohngebiet am Sandberg" erarbeitet werden.
Gegenstand der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist die Umwidmung von Flächen für die Landwirtschaft
östlich und südöstlich der bestehenden Sportplatzanlage in ein Sonstiges
Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Planbezeichnung "SO-Sport".
Mit der geplanten Umwidmung soll das bestehende Sonstige Sondergebiet
"SO-Sport" südlich der Wohnbebauung am Sandberg und westlich der
Wohnbebauung am Flöhkamp um ca. 140 m in südwestliche und um ca. 70 m in
südliche Richtung erweitert werden. Die Erweiterungsfläche umfasst das
Flurstück 31/3 der Flur 1, Gemarkung Selmsdorf-Dorf.
Der Geltungsbereich der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist in der Anlage dargestellt, die Anlage ist Bestandteil
des Beschlusses.
2. Das Amt
Schönberger Land wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt
zu machen.
