Beschlussvorlage - VO/4/0059/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

       Die Gemeinde Selmsdorf hat im letzten Bauausschuss über die Änderung und Ergänzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 mit der Gebietsbezeichnung "Wohngebiet am Sandberg" der Stadtvertretung empfohlen, diesen zu ändern und zu ergänzen. Gegenstand der Änderung und Ergänzung ist die Erweiterung des vorhandenen Funktionsgebäudes, die Errichtung einer Skateranlage sowie die Errichtung eines multifunktionalen Sportplatzes. Die geplante Skateranlage sowie der neue Sportplatz sollen auf Flächen errichtet werden, die im derzeitigen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden.

       Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, sind die Darstellungen des Flächennutzungsplanes den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes anzupassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.        Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zur Aufstellung der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet am Sandberg" erarbeitet werden.

       Gegenstand der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Umwidmung von Flächen für die Landwirtschaft östlich und südöstlich der bestehenden Sportplatzanlage in ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Planbezeichnung "SO-Sport". Mit der geplanten Umwidmung soll das bestehende Sonstige Sondergebiet "SO-Sport" südlich der Wohnbebauung am Sandberg und westlich der Wohnbebauung am Flöhkamp um ca. 140 m in südwestliche und um ca. 70 m in südliche Richtung erweitert werden. Die Erweiterungsfläche umfasst das Flurstück 31/3 der Flur 1, Gemarkung Selmsdorf-Dorf.

       Der Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der Anlage dargestellt, die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.  Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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