Beschlussvorlage - VO/1/0108/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung einer Arbeitsgruppe für die Website
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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08.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte der Gemeindevertretung
Selmsdorf auf Antrag der CDU-Fraktion empfohlen, eine Arbeitsgruppe Online-Kommunikation zu bilden und zu besetzen.
Gemäß § 36 der Kommunalverfassung M-V regelt die
Hauptsatzung die Bildung, die Zusammensetzung und die Aufgaben von Ausschüssen.
Die Regelungen der Hauptsatzung sind abschließend. „Unterausschüsse“
von beratenden Ausschüssen sind gem. KV MV grundsätzlich nicht vorgesehen! Die
vor kurzem neu beschlossene Hauptsatzung ist noch nicht in Kraft und nach
Mitteilung der Rechtsaufsichtsbehörde auch nicht genehmigungsfähig. Die alte
Hauptsatzung enthält keine Regelung zur Arbeitsgruppe Online-Kommunikation.
Ferner ist zu beachten, dass gemäß § 16 Abs. 1 der
Kommunalverfassung der Bürgermeister die Alleinzuständigkeit
für die Unterrichtung der Einwohner hat. Zur Unterrichtung gehört gem.
Randnummer 4 auch die Präsentation der Gemeinde im Internet.
In Rand Nr. 2 zum § 16 KV M-V heißt es „Die
Gemeindevertretung kann weder durch Hauptsatzung noch durch Geschäftsordnung
oder einfachen Beschluss die Unterrichtungsberechtigung auf andere Personen,
zum Beispiel Gemeindevertreter oder deren Vorsitzenden, erweitern“. Eine
Übertragung von Aufgaben zur kommunalen Öffentlichkeitsarbeit ist daher nicht
möglich.
Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom
24.09.2009 ist aus den zuvor genannten Gründen nicht umsetzbar, weil er gegen
§§ 36 und 16 der KV M-V verstößt.
Unabhängig davon kann sich der Bürgermeister Dritter
bedienen z.B. einen Pressesprecher beauftragen oder auch andere Personen mit Aufgaben
betrauen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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588,3 kB
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