Beschlussvorlage - VO/4/0061/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Lüdersdorf für einen Teilbereich im Ortsteil Herrnburg nördlich der Bahnhofstraße gegenüber vom Einkaufszentrum
hier: Beschluss über die Aufstellung und den Entwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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06.10.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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20.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Lüdersdorf verfügt über den Bebauungsplan Nr. 18. Der Bebauungsplan
Nr. 18 soll vereinfacht geändert werden. Anstelle der 2 Einzelhäuser mit
jeweils maximal 2 Wohnungen soll ein Haus mit 4 Wohnungen gebaut werden. Für
dieses Gebäude wird eine andere Lage in bezug auf die Nachbargrenzen
berücksichtigt. Der Abstand zu den Nachbargrenzen erhöht sich. Auf das 2.
Gebäude wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens der Änderung, das nur für das
WA1-Gebiet zugehörige Grünflächen geführt wird, verzichtet. Die Änderung des
Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange, maßgeblich dem Landkreis
und betroffenen Bürger, insbesondere Nachbarn und Anwohner, ist Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben. Nach Auswertung des Beteiligungsverfahrens kann der
Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss über die
Aufstellung und den Beschluss über den Entwurf der Satzung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 18. Zielsetzung ist anstelle von 2 Einzelhäusern mit
maximal 4 WE ein Einzelhaus mit maximal 4 WE zu errichten. Die Baugrenzen
werden verändert. Dies wird im Änderungsbereich berücksichtigt. Die
Stellplatzanordnung wird angepasst.
2.
Das Verfahren
wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Berührten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, maßgeblich dem Landkreis
Nordwestmecklenburg und Bürgern, Grundstücksnachbarn, ist Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
Nach Durchführung des
Beteiligungsverfahrens ist eine Auswertung der Stellungnahmen vorzunehmen und
erneut in der Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden.
