Beschlussvorlage - VO/4/0061/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Lüdersdorf verfügt über den Bebauungsplan Nr. 18. Der Bebauungsplan Nr. 18 soll vereinfacht geändert werden. Anstelle der 2 Einzelhäuser mit jeweils maximal 2 Wohnungen soll ein Haus mit 4 Wohnungen gebaut werden. Für dieses Gebäude wird eine andere Lage in bezug auf die Nachbargrenzen berücksichtigt. Der Abstand zu den Nachbargrenzen erhöht sich. Auf das 2. Gebäude wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens der Änderung, das nur für das WA1-Gebiet zugehörige Grünflächen geführt wird, verzichtet. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange, maßgeblich dem Landkreis und betroffenen Bürger, insbesondere Nachbarn und Anwohner, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Nach Auswertung des Beteiligungsverfahrens kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.                 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss über die Aufstellung und den Beschluss über den Entwurf der Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18. Zielsetzung ist anstelle von 2 Einzelhäusern mit maximal 4 WE ein Einzelhaus mit maximal 4 WE zu errichten. Die Baugrenzen werden verändert. Dies wird im Änderungsbereich berücksichtigt. Die Stellplatzanordnung wird angepasst.

 

2.                 Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, maßgeblich dem Landkreis Nordwestmecklenburg und Bürgern, Grundstücksnachbarn, ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

 

Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens ist eine Auswertung der Stellungnahmen vorzunehmen und erneut in der Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden.

 

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