Beschlussvorlage - VO/4/0028/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgaben - Wassergebühren für Schönberger Badeteich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
13.10.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Schönberg
|
Vorberatung
|
|
|
27.10.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Schönberg
|
Entscheidung
|
|
|
05.11.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das
Flurstück 483/15 der Flur 1, Gemarkung Schönberg ist seit dem 01. September
2004 an den Verein „Badeteich Schönberg“ e.V. verpachtet. Im § 12
des Pachtvertrages ist geregelt, dass der Pächter alle Kosten und Gebühren der
Versorgung des Vertragsobjektes mit Gas, Wasser und Strom trägt.
Für
die Jahre 2005 und 2008 sowie den Abschlagszahlungen für das Jahr 2009 trat der
Zweckverband Grevesmühlen nunmehr mit seinen Forderungen an die Stadt als
Grundstückseigentümerin heran.
Abrechnung
für das Jahr 2005 = 7.793,91
€ (vorerst beglichen aus HHSt 11/8800.5410+8800.5420)
Abrechnung
für das Jahr 2008 = 5.968,67
€ (vorerst beglichen aus HHSt
11/8800.5420)
Abschläge
für das Jahr 2009
6 x 1.152,00 €
= 6.912,00 € (vorerst beglichen aus HHSt 11/8800.5411)
Gesamtforderung: = 20.674,58 €
========
Den
Anlagen ist zu entnehmen, dass die aufgelaufenen Rechnungen an den Verein
weiter gereicht wurden.
Da
im Haushalt der Stadt keine Haushaltsmittel für die Unterhaltung des
Badeteiches bereit stehen, wurden die Forderungen zunächst aus dem laufenden
Haushalt – Bewirtschaftung von Grundstücken – beglichen. Die dafür
in Anspruch genommenen Haushaltsstellen sind auszugleichen.
Mit
Schreiben vom 29.07.2009 stellte der Verein einen Stundungsantrag (mit späterer
Ratenzahlung). Unter Anderem bittet er um Erlass der gesamten Forderung für das
Jahr 2005, da diese durch Rohrbruch entstanden ist (Versickerung unbemerkt ins
Erdreich).
Folge
dessen ist es notwendig, außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 20.674,58
€ im Verwaltungshaushalt bereit zu stellen. Da mit einer Rückzahlung der
Forderungen durch den Verein in diesem Jahr kaum gerechnet werden kann, muss
die Deckung aus der Allgemeinen Rücklage erfolgen.
Mit
Bescheid vom 20.11.2008 wurde die Stadt vom Zweckverband Grevesmühlen der
Bescheid über die Abrechnung von Anschlussbeiträgen in Höhe von 3.476,18 € zugestellt.
Nach
§ 3 Abs. 1 Satz 2 des Pachtvertrages hat der Pächter alle Kosten, Abgaben und
Gebühren zu bezahlen.
Mit
Schreiben vom 11.03.2009 wurde der Verein um Erstattung des Betrages gebeten.
Die Forderung wurde vom Verein noch nicht beglichen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.)
Die
Stadt Schönberg bewilligt die außerplanmäßigen Ausgaben aus dem
Verwaltungshaushalt (HHSt 11/5700.5411) in Höhe von 20.674,58 € zur
Begleichung der Wasserabrechnungen für die Jahre 2005, 2008 sowie der laufenden
Abschlagszahlungen für das Jahr 2009.
Die
Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.
2.)
Variante a)
Die
Stadt Schönberg bewilligt den Antrag des Vereins „Badeteich
Schönberg“ e.V. auf Stundung der Rückforderung für Wassergeld in Höhe von
20.674,58 €.
Mit
der Rückzahlung in Form einer Ratenzahlung ist zu beginnen ab: ______________.
Variante b)
Die
Stadt Schönberg bewilligt den Antrag des Vereins „Badeteich
Schönberg“ e.V. auf Stundung der Rückforderung für Wassergeld in Höhe von
12.880,67 €.
Mit
der Rückzahlung in Form einer Ratenzahlung ist zu beginnen ab: ______________.
Die Forderung
für das Jahr 2005 in Höhe von 7.793,91 € wird dem Verein „Badeteich
Schönberg“ e.V. erlassen.
3.)
Variante a)
Die
Stadt Schönberg beschließt dem Verein „Badeteich Schönberg“ e.V.
die Forderung für den Anschlussbeitrag lt. Bescheid des Zweckverbandes Grevesmühlen
vom 20.11.2008 in Höhe von 3.476,18 € zu erlassen.
Die
Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.
Variante b)
Die
Stadt Schönberg beschließt dem Verein „Badeteich Schönberg“ e.V.
die Rückzahlung der Forderung für den Anschlussbeitrag, lt. Bescheid des
Zweckverbandes Grevesmühlen vom 20.11.2008 in Höhe von 3.476,18 €, in
Form einer Ratenzahlung zu gewähren.
Mit
der Rückzahlung ist zu beginnen ab: ____________________.
