Beschlussvorlage - VO/4/0028/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Flurstück 483/15 der Flur 1, Gemarkung Schönberg ist seit dem 01. September 2004 an den Verein „Badeteich Schönberg“ e.V. verpachtet. Im § 12 des Pachtvertrages ist geregelt, dass der Pächter alle Kosten und Gebühren der Versorgung des Vertragsobjektes mit Gas, Wasser und Strom trägt.

Für die Jahre 2005 und 2008 sowie den Abschlagszahlungen für das Jahr 2009 trat der Zweckverband Grevesmühlen nunmehr mit seinen Forderungen an die Stadt als Grundstückseigentümerin heran.

 

Abrechnung für das Jahr 2005 =        7.793,91 €   (vorerst beglichen aus HHSt 11/8800.5410+8800.5420)           

 

Abrechnung für das Jahr 2008 =        5.968,67 €       (vorerst beglichen aus HHSt 11/8800.5420)

 

Abschläge für das Jahr 2009

            6 x 1.152,00 €               =        6.912,00 €       (vorerst beglichen aus HHSt 11/8800.5411)

 

Gesamtforderung:                      =       20.674,58 €

                                                            ========

 

Den Anlagen ist zu entnehmen, dass die aufgelaufenen Rechnungen an den Verein weiter gereicht wurden.

Da im Haushalt der Stadt keine Haushaltsmittel für die Unterhaltung des Badeteiches bereit stehen, wurden die Forderungen zunächst aus dem laufenden Haushalt – Bewirtschaftung von Grundstücken – beglichen. Die dafür in Anspruch genommenen Haushaltsstellen sind auszugleichen.

Mit Schreiben vom 29.07.2009 stellte der Verein einen Stundungsantrag (mit späterer Ratenzahlung). Unter Anderem bittet er um Erlass der gesamten Forderung für das Jahr 2005, da diese durch Rohrbruch entstanden ist (Versickerung unbemerkt ins Erdreich).

Folge dessen ist es notwendig, außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 20.674,58 € im Verwaltungshaushalt bereit zu stellen. Da mit einer Rückzahlung der Forderungen durch den Verein in diesem Jahr kaum gerechnet werden kann, muss die Deckung aus der Allgemeinen Rücklage erfolgen.

 

Mit Bescheid vom 20.11.2008 wurde die Stadt vom Zweckverband Grevesmühlen der Bescheid über die Abrechnung von Anschlussbeiträgen in Höhe von 3.476,18 € zugestellt.

Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des Pachtvertrages hat der Pächter alle Kosten, Abgaben und Gebühren zu bezahlen.

Mit Schreiben vom 11.03.2009 wurde der Verein um Erstattung des Betrages gebeten. Die Forderung wurde vom Verein noch nicht beglichen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.)

Die Stadt Schönberg bewilligt die außerplanmäßigen Ausgaben aus dem Verwaltungshaushalt (HHSt 11/5700.5411) in Höhe von 20.674,58 € zur Begleichung der Wasserabrechnungen für die Jahre 2005, 2008 sowie der laufenden Abschlagszahlungen für das Jahr 2009.

Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.

 

 

2.)

Variante a)

Die Stadt Schönberg bewilligt den Antrag des Vereins „Badeteich Schönberg“ e.V. auf Stundung der Rückforderung für Wassergeld in Höhe von 20.674,58 €.

Mit der Rückzahlung in Form einer Ratenzahlung ist zu beginnen ab: ______________.

 

Variante b)

Die Stadt Schönberg bewilligt den Antrag des Vereins „Badeteich Schönberg“ e.V. auf Stundung der Rückforderung für Wassergeld in Höhe von 12.880,67 €.

Mit der Rückzahlung in Form einer Ratenzahlung ist zu beginnen ab: ______________.

 

Die Forderung für das Jahr 2005 in Höhe von 7.793,91 € wird dem Verein „Badeteich Schönberg“ e.V. erlassen.

 

 

3.)

            Variante a)

Die Stadt Schönberg beschließt dem Verein „Badeteich Schönberg“ e.V. die Forderung für den Anschlussbeitrag lt. Bescheid des Zweckverbandes Grevesmühlen vom 20.11.2008 in Höhe von 3.476,18 € zu erlassen.

Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.

 

            Variante b)

Die Stadt Schönberg beschließt dem Verein „Badeteich Schönberg“ e.V. die Rückzahlung der Forderung für den Anschlussbeitrag, lt. Bescheid des Zweckverbandes Grevesmühlen vom 20.11.2008 in Höhe von 3.476,18 €, in Form einer Ratenzahlung zu gewähren.

 

Mit der Rückzahlung ist zu beginnen ab: ____________________.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

  • Außerplanmäßige Ausgaben aus dem Verwaltungshaushalt – HHSt 11/5700.5411 -       in Höhe von 20.674,58 €
  • Entnahme von 20.674,58 € und 3.476,18 € aus der allgemeinen Rücklage –                              HHSt 11/9100.3100
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