Beschlussvorlage - VO/1/0119/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschloss in ihrer konstituierenden Sitzung am 14.07.2009 eine neue Hauptsatzung für die Gemeinde Selmsdorf. Diese Hauptsatzung wurde mit allen erforderlichen Unterlagen im Rahmen des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg eingereicht. Am 23.09.2009 erließ die untere Rechtsaufsichtsbehörde auf der Grundlage des § 81 Abs. 1 KV M-V auf Grund von festgestellten Rechtsverletzungen zu der eingereichten Hauptsatzung eine Beanstandungsverfügung. Zur Klärung der weiteren Verfahrensweise fand am 14.10.2009 eine Beratung zu der beanstandeten Hauptsatzung statt. Im Rahmen dieser Beratung wurde festgelegt, dass zunächst hinsichtlich der bereits tätigen, neugewählten beratenden Ausschüsse Rechtssicherheit zu schaffen ist. Hierzu sollte zu der derzeit noch gültigen Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 23. März 2006 eine entsprechende                  3. Satzung zur Änderung der vorgenannten Hauptsatzung beschlossen werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf.

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