Beschlussvorlage - VO/4/0075/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im ortsteil herrnburg gegenüber der Schule
hier:Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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20.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung Lüdersdorf hat am 10.07.2007 zum Planverfahren des B 16 den
Abwägungsbeschluss gefasst. Ein Satzungsbeschluss konnte zu damaliger Zeit
nicht gefasst werden, da mit dem damaligen Vorhabenträger kein
Erschließungsvertrag zustande gekommen war.
Zwischenzeitlich
hat der Vorhabenträger gewechselt. Es ist jetzt die Stadtbau GmbH, Herr Anton
aus Robertsdorf mit einem geänderten Konzept.
Die
ursprünglichen Planungsgrundlagen des B-Planes Nr. 16 sollen jedoch
planungsrechtlich gesichert werden. Das neue Konzept soll dann auf Basis des
rechtskräftigen B-Planes im Rahmen einer 1. Änderung durchgesetzt werden.
Die
Erschließung soll öffentlich-rechtlich erfolgen und wird über einen Werkvertrag
einschl. Vorfinanzierung mit der Stadtbau GmbH gesichert. Vorab liegt dem Amt
ein Schreiben der Stadtbau GmbH vor, dass Ansprüche auf Erschließung aus der
Rechtskraft der Ursprungsplanung nicht erhoben werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16
der Gemeinde Lüdersdorf.
2. Die
Begründung zur Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf wird gebilligt.
3.
Die Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für
den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule ist vorzunehmen. Die Genehmigung ist
nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
entwickelt ist. In der Bekanntmachung der Genehmigung ist anzugeben, wo die
Satzung über den Bebauungsplan
Nr. 16 während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
