Beschlussvorlage - VO/4/0075/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf hat am 10.07.2007 zum Planverfahren des B 16 den Abwägungsbeschluss gefasst. Ein Satzungsbeschluss konnte zu damaliger Zeit nicht gefasst werden, da mit dem damaligen Vorhabenträger kein Erschließungsvertrag zustande gekommen war.

 

Zwischenzeitlich hat der Vorhabenträger gewechselt. Es ist jetzt die Stadtbau GmbH, Herr Anton aus Robertsdorf mit einem geänderten Konzept.

 

Die ursprünglichen Planungsgrundlagen des B-Planes Nr. 16 sollen jedoch planungsrechtlich gesichert werden. Das neue Konzept soll dann auf Basis des rechtskräftigen B-Planes im Rahmen einer 1. Änderung durchgesetzt werden.

 

Die Erschließung soll öffentlich-rechtlich erfolgen und wird über einen Werkvertrag einschl. Vorfinanzierung mit der Stadtbau GmbH gesichert. Vorab liegt dem Amt ein Schreiben der Stadtbau GmbH vor, dass Ansprüche auf Erschließung aus der Rechtskraft der Ursprungsplanung nicht erhoben werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.        Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf.

2.        Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf wird gebilligt.

3.        Die Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule ist vorzunehmen. Die Genehmigung ist nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt ist. In der Bekanntmachung der Genehmigung ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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