Beschlussvorlage - VO/1/0128/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land besteht aus den Bürgermeistern sowie weiteren Mitgliedern der amtsangehörigen  Gemeinden. Die Anzahl der weiteren, in den Amtsausschuss zu entsendenden  Mitglieder richtet sich gemäß § 132 Abs. 2 KV M-V nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Die Gemeindevertretungen wählen aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Gemäß § 132 Abs. 2 KV M-V hat die Gemeinde Selmsdorf neben dem Bürgermeister weitere 4 Mitglieder in den Amtsausschuss zu entsenden. Im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung wählte die Gemeindevertretung am 14.07.2009 folgende Gemeindevertreter als weitere Mitglieder in den Amtsausschuss:

-          Herrn Christian Albeck

-          Herrn Marcus Kreft

-          Herrn Karl-Heinz Kniep

-          Frau Manuela Scherlipp

-          Herrn Willi Mühlenberg

Somit sind statt der gesetzlich vorgeschriebenen 4 weiteren Mitglieder, die durch die Gemeinde Selmsdorf in den Amtsausschuss zu entsenden sind, irrtümlicher Weise 5 Mitglieder gewählt worden. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der Wiederholung des entsprechenden Beschlusses.      

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf wählt folgende vier Gemeindevertreter/innen in den Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land:

 

1.

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2.

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3.

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4.

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