Beschlussvorlage - VO/1/0130/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 04.11.2009 erklärte Herr Karl-Heinz Düwel mit sofortiger Wirkung seinen Rücktritt als erster Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Schönberg. Hiermit verbunden ist seine vorzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als erster Stellvertreter  des Bürgermeisters der Stadt Schönberg. Gemäß § 36 Abs. 1 Landesbeamtengesetz – LBG M-V können Beamte bzw. Ehrenbeamte jederzeit ihre Entlassung verlangen. Das Verlangen muss schriftlich erklärt werden. Gemäß § 22 Abs. 5 KV M-V ist die Gemeindevertretung oberste Dienstbehörde für alle Beamten bzw. Ehrenbeamten der Gemeinde. Der obersten Dienstbehörde ist in diesem Fall nach § 39  Abs. 1 LBG M-V die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis/Ehrenbeamtenverhältnis mit entsprechender Beschlussfassung vorbehalten. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg stimmt dem Antrag des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters der Stadt Schönberg, Herrn Karl-Heinz Düwel, auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung vom 04.11.2009 sowie seinem Rücktritt als erster Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Schönberg zu.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird in diesem Fall ausgesetzt. Die sofortige Vollziehung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO angeordnet. Die sofortige Vollziehung wird mit dem öffentlichen Interesse begründet, die Stelle des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters unverzüglich wieder besetzen zu können, um die Arbeits- und Handlungsfähigkeit  der Stadt Schönberg sicherzustellen.

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Anlagen

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