Beschlussvorlage - VO/2/0010/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss zur Satzung der Stadt Schönberg über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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13.10.2009
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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01.12.2009
| |||
●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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17.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Bericht des Gemeindeprüfungsamtes zur überörtlichen Prüfung der Stadt Schönberg
beinhaltet u. a. die Überarbeitung der Satzung der Stadt Schönberg über die
Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen vom 26.10.2005. Der
gefertigte Entwurf der Satzung ist der Beschlussvorlage als Beratungsgrundlage
beigefügt. Gleichzeitig wurden die Höchstsätze für die Berechtigung der
Kämmerin und des Bürgermeisters zur Stundung, Niederschlagung und zum Erlass
von Ansprüchen der Stadt aufgerundet.
Hiernach
können Ansprüche der Stadt:
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Satzungsentwurf |
Höchstgrenzen aus der 1. Änderung vom 26.10.2005 zur Satzung der Stadt Schönberg |
vom Leiter der Kämmerei in Abstimmung mit dem Ltd. Verwaltungsbeamten |
bis 500 € |
Höchstsätze wurden am 26.10.2005 in der 1. Änderung
zur Satzung erhöht und unverändert übernommen! |
vom Bürgermeister |
ab 501 € - 12.500
€ |
|
vom Hauptausschuss |
ab 12.501 € -
50.000 € |
|
von der Stadtvertretung |
über 50.000 € |
gestundet,
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Satzungsentwurf |
Höchstgrenzen aus der Satzung vom 30.03.2004 der Stadt
Schönberg |
vom Leiter der Kämmerei in Abstimmung mit dem Ltd.
Verwaltungsbeamten |
bis 500,00 € |
bis 500 € |
vom Bürgermeister |
ab 501,00 € bis
12.500,00 € |
bis 1.500 € |
vom Hauptausschuss |
ab 12.501,00 € - 50.000,00 € |
0 € |
von der Stadtvertretung |
über 50.000,00 € |
über 1.500 € |
niedergeschlagen u n d
|
Satzungsentwurf |
Höchstgrenzen aus der Satzung vom 30.03.2004 der Stadt
Schönberg |
vom Leiter der Kämmerei in Abstimmung mit dem Ltd.
Verwaltungsbeamten |
bis 100 € |
bis 50 € |
vom Bürgermeister |
ab 101 € bis 500
€ |
bis 250 € |
vom Hauptausschuss |
alternativ zu beschließen
|
0 € |
von der Stadtvertretung |
über 500 € |
über 250 € |
erlassen
werden. Sollten die im Satzungsentwurf benannten Höchstgrenzen keine Zustimmung
finden, so können diese am Sitzungsabend herabgesetzt oder erhöht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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84,5 kB
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