Beschlussvorlage - VO/2/0010/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes zur überörtlichen Prüfung der Stadt Schönberg beinhaltet u. a. die Überarbeitung der Satzung der Stadt Schönberg über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen vom 26.10.2005. Der gefertigte Entwurf der Satzung ist der Beschlussvorlage als Beratungsgrundlage beigefügt. Gleichzeitig wurden die Höchstsätze für die Berechtigung der Kämmerin und des Bürgermeisters zur Stundung, Niederschlagung und zum Erlass von Ansprüchen der Stadt aufgerundet.

 

Hiernach können Ansprüche der Stadt:

 

 

Satzungsentwurf

Höchstgrenzen aus  der 1. Änderung vom 26.10.2005 zur  Satzung der Stadt Schönberg

vom Leiter der Kämmerei in   Abstimmung mit dem Ltd. Verwaltungsbeamten

bis 500 €

Höchstsätze wurden am 26.10.2005 in der 1. Änderung zur Satzung erhöht und unverändert übernommen!

vom Bürgermeister

ab 501 € - 12.500 €

vom Hauptausschuss

ab 12.501 € - 50.000 €

von der Stadtvertretung

über  50.000 €

 

gestundet,

 

 

Satzungsentwurf

Höchstgrenzen aus der Satzung vom 30.03.2004 der Stadt Schönberg

vom Leiter der Kämmerei in Abstimmung mit dem Ltd. Verwaltungsbeamten

bis 500,00 €

bis 500 €

vom Bürgermeister

ab 501,00 € bis 12.500,00 €

bis 1.500 €

vom Hauptausschuss

ab  12.501,00 € - 50.000,00 €

0 €

von der Stadtvertretung

über 50.000,00 €

über 1.500 €

 

niedergeschlagen   u n d

 

 

Satzungsentwurf

Höchstgrenzen aus der Satzung vom 30.03.2004 der Stadt Schönberg

vom Leiter der Kämmerei in Abstimmung mit dem Ltd. Verwaltungsbeamten

bis 100 €

bis 50 €

vom Bürgermeister

ab 101 € bis 500 €

bis 250 €

vom Hauptausschuss

alternativ zu beschließen

0 €

von der Stadtvertretung

über 500 €

über 250 €

 

erlassen werden. Sollten die im Satzungsentwurf benannten Höchstgrenzen keine Zustimmung finden, so können diese am Sitzungsabend herabgesetzt oder erhöht werden.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt / Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Stadt Schönberg über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen in der Fassung vom …….. 2009 (Ausfertigungs- bzw. Beschlussdatum).

Reduzieren

Anlagen

Loading...