Beschlussvorlage - VO/2/0037/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung eines Zuschusses an die Schützenzunft zu Schönberg von 1821 e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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01.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am
30.03.2009 hat die Schützenzunft zu Schönberg von 1821 e. V. einen Antrag auf
finanzielle Unterstützung zu ihrem Bauvorhaben ganzjährig nutzbaren
Luftgewehrschießstand mit Gemeinschaftsräumen gestellt, s. Anlage
Nach
Auskunft des Vereins beinhalteten die ersten Planungen zum Bauvorhaben einen
Kostenumfang von ca. 206,0 T€.
Mit
diesem Bauvorhaben will der Verein neue Anlagen schaffen, um seine Jugendarbeit
verbessern zu können, was nach Aussage der Schützenzunft bislang nicht so
möglich war.
Die
Größe des Objektes beläuft sich auf ca. 15 m
x 26 m.
Dieser
Antrag wurde dem Finanzausschuss am 28.04.2009 zur Kenntnis gegeben.
Eine
Entscheidung wurde nicht getroffen.
Auf
Nachfrage bei der Schützenzunft soll, wenn möglich, die Fertigstellung des
Bauvorhabens voraussichtlich zum Ende des Jahres erfolgen. Es stehen noch
einige Arbeiten aus.
Die
bisherigen Materialkosten wurden über Sponsoren bzw. den Mitgliedern der
Schützenzunft finanziert.
Die
Schützenzunft zu Schönberg 1821 e. V. würde sich freuen, falls die Stadt
Schönberg eine Möglichkeit sieht, den Verein bei der Schaffung neuer
Räumlichkeiten finanziell behilflich zu sein.
Bisher
ist die Finanzierung zur Einrichtung der Räumlichkeiten noch nicht abschließend
geklärt, daher bittet der Verein, um einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00
€ zur Anschaffung von Tischen und Stühlen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt die Bereitstellung von außerplanmäßigen
Mitteln in Höhe von 2.000,00 € zur finanziellen Unterstützung der
Schützenzunft zu Schönberg von 1821 e. V. , Haushaltstelle: 3660.7170
Die
Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Realsteuer (9000.0000 bis
9000.0030).
