Beschlussvorlage - VO/4/0095/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 11.06.2008 die Aufstellung der o.g. Änderungssatzungen im vereinfachten Verfahren beschlossen. Nach der 1. öffentlichen Auslegung wurden die Entwürfe geändert. Die geänderten Entwürfe wurden von der Gemeindevertretung gebilligt, die erneuten öffentlichen Auslegungen haben ordnungsgemäß in der Zeit vom 05.10.09 bis zum 19.10.09 stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von der Öffentlichkeit sowie von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer Änderung der Planungskonzeption geführt haben.

Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemeinsam für die vier Bauleitplanungen gefasst werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.  Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und der       sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Er-       gebnis geprüft:          siehe Anlagen

     Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be-        lange sowie der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungs-     ergebnis mitzuteilen.

3.  Das Abwägungsergebnis hat gezeigt, dass weder von Seiten der Öffentlichkeit noch von         Seiten der Träger öffentlicher Belange Bedenken gegen die Satzungen vorgebracht wur-       den. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma-           chung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamer Änderungen      beschließt die Gemeindevertretung daher die

     2. Änderung B-Plan Nr. 10 "Flöhkamp",

     1. Änderung B-Plan Nr. 8 "Am alten Wasserwerk",

     1. Änderung B-Plan Nr. 4 "Wohnanlage am Forstweg" sowie die

     5. Änderung B-Plan Nr. 7 "Wohngebiet am Sandberg"

     als Satzung.

4.  Die Gemeindevertretung beschließt die Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften ge-         mäß § 86 LBauO M-V als Satzung.

5.  Die Begründungen zur 2. Änderung B-Plan Nr. 10, zur 1. Änderung B-Plan Nr. 8, zur
     1. Änderung B-Plan Nr. 4 sowie zur 5. Änderung B-Plan Nr. 7 werden gebilligt.

6. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Beschluss über die Satzungen

sowie den Beschluss über die Satzungen der örtlichen Bauvorschriften ortsüblich   bekannt zu machen.

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Anlagen

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