Beschlussvorlage - VO/1/0152/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung Dassow am 15.07.2009 wurden drei Stadtvertreter und zwei sachkundige Einwohner als Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Soziales und Kultur gewählt. Am 21.10.2009 beschloss die Stadtvertretung die neue Hauptsatzung, die nach dem erfolgten Anzeigeverfahren am 27.11.2009 im Amtsblatt veröffentlicht wird und am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft tritt. In der vorgenannten Hauptsatzung wurde im § 6 Abs. 2 festgelegt, dass der Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur aus sieben Mitgliedern bestehen soll, wobei hiervon mindestens vier Mitglieder Stadtvertreter und höchstens drei Mitglieder sachkundige Einwohner sein sollen. Um dieser Maßgabe zu entsprechen, ist die Nachwahl von zwei Mitgliedern für den besagten Ausschuss erforderlich. Die Besetzung des Ausschusses erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Gemäß dem Kräfteverhältnis in der Stadtvertretung kann die Fraktion der SPD/Die Linke vier Plätze, die Fraktion der CDU einen Platz und die Fraktion der WGO/FDP zwei Plätze besetzen. Unter Berücksichtigung der Fraktionszugehörigkeit der bereits gewählten Ausschussmitglieder können nunmehr die Fraktion der SPD/Die Linke sowie die Fraktion der CDU je noch ein Mitglied in den Ausschuss entsenden.  Dabei ist zu beachten, dass es sich hier um einen Stadtvertreter und einen sachkundigen Einwohner handeln muss.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow wählt folgende zwei Mitglieder für den Ausschuss Jugend, Soziales und Kultur:

 

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