Beschlussvorlage - VO/4/0109/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Dassow im OT Pötenitz "Schlossbereich Wiesenkamp", Bereich linke Seite vom Strandweg
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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09.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Sachverhalt wurde bereits am 1.12.2009 im Bauausschuss sowie
Hauptausschuss behandelt.
Im Bauausschuss wurden folgende Unterlagen vom Planungsbüro ausgeteilt:
Entwurf Planteil A/ Auszug Textteil B mit planungsrechtlichen und
grünordnerischen Festsetzungen sowie Festsetzungen über die örtlichen
Bauvorschriften)
Herr Ober als zuständiger Planer des Büros OberFreiraumPlanung erläutert
im Bauausschuss, dass es zum geänderten Vorentwurf bereits einen Beschluss vom
03.06.2009 gibt. Es wird auf die einzelnen Änderungen und Reduzierungen
eingegangen.
Es fehlen noch die vollständige Ausarbeitung der FFH-Verträglichkeit
sowie Eingriffs- + Ausgleichsbilanzierung zur 2. Änderung.
Gleichzeitig teilt Herr Ober mit, dass eine Abstimmung zwischen
Landkreis und Investoren besteht, dass mit diesem Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung Dassow, Baugenehmigungen für die
bereits im Bau befindlichen Häuser erteilt werden sollen.
Bis zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger
öffentlicher Belange werden sämtliche Unterlagen vollständig erarbeitet.
Gleichzeitig versichert Herr Ober, sollten nach heutiger Beschlussfassung noch
wesentliche Änderungen im Entwurf notwendig werden, wird dieser neu zur
Beschlussfassung in die Sitzungen geführt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Hauptausschuss empfehlen nach Beratung
der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung:
1.
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt
den Entwurf der Planzeichnung und der Begründung zur 2. Änderung des B-Planes
Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“, Bereich linke Seite vom
Strandweg, der Stadt Dassow, OT Pötenitz.
2.
Die Entwürfe der Planzeichnung und der
Begründung (inklusive Umweltbericht) sind für die Dauer eines Monats nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung der Öffentlichen
Auslegung sind bisher vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen und
umweltrelevante Erhebungen mit öffentlich auszulegen. Dies ist bei der
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt zu geben.
3.
Den beteiligten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sind, ist die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Angabe der
Fristen bekanntzugeben und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung anzubieten.
4.
In der Bekanntmachung der Öffentlichen
Auslegung ist sowohl auf die Präklusionsklausel, Einhaltung der Frist der
Stellungnahme, und auf den Ausschluss von Ansprüchen auf Normenkontrolle bei
Nichtabgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
hinzuweisen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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226,1 kB
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2
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87,5 kB
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48,9 kB
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