Beschlussvorlage - VO/4/0110/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Dassow, OT Pötenitz "Schlossbereich - Wiesenkamp"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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09.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Sachverhalt wurde im Bau- und Hauptausschuss
jeweils am 01.12.2009 bereits behandelt. Die Unterlagen wurden hierzu vor den
Sitzungen ausgeteilt.
Herr Ober vom beauftragten Planungsbüro Ober Freiraum
Planung hat im Bauausschuss die vorliegende Kurzübersicht der eingegangenen
TÖB-Stellungnahmen und Behandlungen im Einzelnen kurz erläutert.
Zudem wurden detailliert die einzelnen Änderungsfestsetzungen zum
Vorentwurf nachvollzogen.
Dabei fällt auf, dass das Erhaltungsgebot der
Baumreihe am Strandweg durchgängig in der Darstellung ergänzt werden muss.
Auch bei diesem Bebauungsplan fehlen noch die
FFH-Verträglichkeit und Eingriffs- + Ausgleichsbilanzierung. Diese werden
alsbald bis zur Beteiligung nachgearbeitet.
Die Beschlussfassung zum Entwurf und zur Auslegung
des Entwurfs ist für den Investor für die Förderanträge beim LFI Voraussetzung.
Herr Leps vom Planungsbüro HHP aus Dresden wird zur
Sitzung der Stadtvertretung anwesend sein und weitere detaillierte Auskünfte über
die Satzung geben können.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Hauptausschuss
empfehlen nach Beratung der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung:
1. Die Stadtvertretung der
Stadt Dassow billigt den Entwurf der Planzeichnung und der Begründung zur 3.
Änderung des B-Planes Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ der
Stadt Dassow, OT Pötenitz.
2. Die Entwürfe der
Planzeichnung und der Begründung (inklusive Umweltbericht) sind für die Dauer
eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung sind bisher vorliegende
umweltrelevante Stellungnahmen und umweltrelevante Erhebungen mit öffentlich
auszulegen. Dies ist bei der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
bekannt zu geben.
3. Den beteiligten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die von der Planung
berührt sind, ist die
Öffentlichkeitsbeteiligung mit Angabe der Fristen bekanntzugeben und
ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
4. In der Bekanntmachung der Öffentlichen
Auslegung ist sowohl auf die Präklusionsklausel, Einhaltung der Frist der
Stellungnahme, und auf den Ausschluss von Ansprüchen auf Normenkontrolle bei
Nichtabgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
hinzuweisen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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