Beschlussvorlage - VO/4/0094/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Schönberg hat das Aufstellungsverfahren für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönberg mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange werden behandelt.

Aus Sicht der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen oder Stellungnahmen vorgetragen.

Die Stadt Schönberg führt mit ihren Entwurfsunterlagen die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB nun fort.

Danach wird eine Auswertung der Stellungnahmen vorgenommen, um das Beteiligungsverfahren abzuschließen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg behandelt die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen.

2.      Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Entwürfe der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach    § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

3.      Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.

4.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4    Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Dabei ist auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.

5.      Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist auf die umweltrelevanten Unterlagen, die ausliegen und zur Verfügung stehen, hinzuweisen.

6.      Bei der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgemäß eingehende Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...