Beschlussvorlage - VO/4/0094/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönberg im Zusammenhang mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 für einen Teilbereich zwischen Dassower und Feldstraße
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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08.12.2009
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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17.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Schönberg hat das Aufstellungsverfahren
für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönberg mit dem
Vorentwurf durchgeführt. Die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange werden behandelt.
Aus Sicht der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen
oder Stellungnahmen vorgetragen.
Die Stadt Schönberg führt mit ihren
Entwurfsunterlagen die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4
Abs. 2 BauGB nun fort.
Danach wird eine Auswertung der Stellungnahmen
vorgenommen, um das Beteiligungsverfahren abzuschließen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtvertretung
der Stadt Schönberg behandelt die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf. Es ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Anregungen,
-
teilweise zu
berücksichtigende Anregungen,
-
nicht zu
berücksichtigende Anregungen.
2.
Die Stadtvertretung
der Stadt Schönberg billigt die Entwürfe der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes inklusive Umweltbericht für die
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
3.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu
machen.
4.
Die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Dabei ist
auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.
5.
Bei der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist auf die umweltrelevanten
Unterlagen, die ausliegen und zur Verfügung stehen, hinzuweisen.
6.
Bei der
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass nicht
fristgemäß eingehende Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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64,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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