Beschlussvorlage - VO/3/0047/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Für die Fertigstellung der Baumaßnahme haben sich während der Baumaßnahme Massenerhöhungen ergeben.

Aus Gründen der Böschungssicherung des angrenzenden Kanals sollte der Straßenausbau so dicht wie nur möglich an die bebauten Grundstücke erfolgen. Mit Hilfe einer Grenzfeststellung konnte Klarheit über den Verlauf der Straße geschaffen werden. Die Straße war mit Anlagen von angrenzenden Grundstückseigentümern überbaut. Der Rückbau erfolgte durch die Eigentümer.

Auf Grund der Trassenänderung der Straße machte sich eine Neuverlegung des vorhandenen Straßenbeleuchtungskabels erforderlich. Dieses war in der Ausschreibung und in den Massen nicht vorgesehen.

Während der Baumaßnahme wurden KG-Leitungen in der Straße aufgefunden. Die Gemeinde hat im Interesse der Grundstückseigentümer  und auf Grund der Lage der Grundstücke die Entscheidung getroffen, die vorhandenen Leitungen zu erneuern.  Dieses war im Auftrag nicht vorgesehen.

Einige Zufahrten wurden in Abstimmung Gemeinde und Eigentümer gepflastert. Dieses ergab eine Massenerhöhung.

 

Für die Begleichung der Schlussrechnungen ist die Einstellung von  10.000,00 EUR überplanmäßigen Mitteln erforderlich.

Die Bereitstellung der Mittel kann aus den nichtverbrauchten Mitteln aus der Haushaltsstelle 6300.9600 erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Baumaßnahme Straße Am Kanal in Höhe von 10.000,00 EUR. Die Deckung erfolgt aus den nichtverbrauchten Mitteln der Haushaltstelle 6300.9600.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Einstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Haushaltstelle 6300.9400 Maßnahme 11 aus der Haushaltstelle 6300. 9600.

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