Beschlussvorlage - VO/4/0107/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Dassow "Wohngebiet an der Schillerstraße" im vereinfachten Verfahren
hier: Aufstellung, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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01.12.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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01.12.2009
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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09.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In
der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 wurde festgesetzt, dass sowohl eingeschossige
als auch zweigeschossige Gebäude zulässig sind. Um die Höhendifferenz zwischen
eingeschossigen und zweigeschossigen Gebäuden zu begrenzen, wurde für
eingeschossige Gebäude eine Mindestdachneigung und für zweigeschossige Gebäude
eine maximale Dachneigung festgelegt. Für alle Gebäude wurde eine maximale
Firsthöhe von 7,50 m festgelegt. Diesen Festlegungen liegt ein städtebauliches
Konzept zugrunde, dass erhöhte Anforderungen an die Architektur der geplanten
Wohngebäude stellt.
In
der Umsetzung des Bebauungsplanes hat sich gezeigt, dass die überwiegende Anzahl
der Käufer sich für standardisierte Wohnhäuser der am Markt tätigen Anbieter entscheidet.
Diese Wohngebäude besitzen i.d.R. eine Firsthöhe von 8,50 m bis 9,0 m. Um die
Vermarktung des Wohngebietes zu erleichtern und allen Interessenten einen Flächenerwerb
zu ermöglichen, soll die zulässige Firsthöhe auf 9,0 m angehoben werden.
Diesbezüglich liegt ein aktuelles Vorhaben eines Bauwilligen beim Investor vor.
Der
Antrag des Investors ist erst aktuell nach Verschickung der
Bauausschusseinladungen telefonisch eingegangen. Der Investor hat in Abstimmung
mit dem Bürgermeister um zusätzliche Aufnahme in die Tagesordnung gebeten.
Hierüber ist in der Sitzung zu entscheiden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Für den in der Fassung der 1. Änderung
vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 20 mit der Gebietsbezeichnung
"Wohngebiet an der Schillerstraße" soll die Satzung über die 2.
Änderung aufgestellt werden. Die Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 20 erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
2. Es
wird folgendes Planungsziel verfolgt:
In der Satzung über
den Bebauungsplan Nr. 20 wurde von der Stadtvertretung bestimmt, dass die
maximale Firsthöhe der Wohngebäude 7,50 m über dem Bezugspunkt (Höhenlage der
Erschließungsstraßenoberfläche) beträgt.
Mit
der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll die zulässige Firsthöhe für den
Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplanes auf 9,0 m über dem Bezugspunkt
festgelegt werden. Alle sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes in der
aktuellen Fassung bleiben unverändert bestehen.
3. Der Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 20 "Wohngebiet an der Schillerstraße" sowie der
Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 20 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu
informieren.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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175 kB
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