Beschlussvorlage - VO/4/0095/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
1. (vereinfachte) Änderung des B-Planes Nr. 4 "Wohnanlage am Forstweg"
5. (vereinfachte) Änderung des B-Planes Nr. 7 "Wohngebiet am Sandberg"
1. (vereinfachte) Änderung des B-Planes Nr. 8 "Am alten Wasserwerk"
2. (vereinfachte) Änderung des B-Planes Nr. 10 "Flöhkamp"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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02.12.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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07.01.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selmsdorf hat am 11.06.2008 die Aufstellung der o.g. Änderungssatzungen
im vereinfachten Verfahren beschlossen. Nach der 1. öffentlichen Auslegung
wurden die Entwürfe geändert. Die geänderten Entwürfe wurden von der Gemeindevertretung
gebilligt, die erneuten öffentlichen Auslegungen haben ordnungsgemäß in der
Zeit vom 05.10.09 bis zum 19.10.09 stattgefunden. Die abgegebenen
Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von der
Öffentlichkeit sowie von den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer
Änderung der Planungskonzeption geführt haben.
Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der
Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemeinsam für die vier Bauleitplanungen
gefasst werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung hat die während der
Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Er- gebnis geprüft: siehe Anlagen
Die Anlagen sind Bestandteil des
Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be- lange
sowie der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungs- ergebnis mitzuteilen.
3. Das Abwägungsergebnis
hat gezeigt, dass weder von Seiten der Öffentlichkeit noch von Seiten der Träger öffentlicher Belange
Bedenken gegen die Satzungen vorgebracht wur- den.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntma- chung vom 23.9.2004
(BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamer Änderungen beschließt die Gemeindevertretung daher die
2. Änderung B-Plan Nr. 10 "Flöhkamp",
1. Änderung B-Plan Nr. 8 "Am alten
Wasserwerk",
1. Änderung B-Plan Nr. 4 "Wohnanlage
am Forstweg" sowie die
5. Änderung B-Plan Nr. 7 "Wohngebiet
am Sandberg"
als Satzung.
4. Die Gemeindevertretung beschließt die Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften ge- mäß § 86 LBauO M-V als Satzung.
5. Die Begründungen zur 2. Änderung B-Plan Nr.
10, zur 1. Änderung B-Plan Nr. 8, zur
1. Änderung B-Plan Nr. 4 sowie zur 5.
Änderung B-Plan Nr. 7 werden gebilligt.
6. Das Amt
Schönberger Land wird beauftragt, den Beschluss über die Satzungen
sowie den Beschluss über die Satzungen der örtlichen Bauvorschriften
ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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413,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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555,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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497,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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555,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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8
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(wie Dokument)
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579,5 kB
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9
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(wie Dokument)
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858,3 kB
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10
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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11
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(wie Dokument)
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474,3 kB
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12
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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