Beschlussvorlage - VO/1/0164/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Zusammenlegung der Grundschule und der Regionalen Schule Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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20.01.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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05.01.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur Dassow
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Vorberatung
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11.01.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt
Dassow ist Schulträger der Grundschule Dassow und der Regionalen Schule Dassow.
Die Wahrnehmung der Schulträgerschaft ist eine Pflichtaufgabe des eigenen
Wirkungskreises. Schulträger haben ein bedarfsgerechtes öffentliches Angebot an
schulischen Einrichtungen zu gewährleisten, das es den Erziehungsberechtigten
ermöglicht, den Bildungsgang ihres Kindes zu wählen und die Übergänge in die
Sekundarbereiche I und II sicherstellt sowie den Erwerb der schulischen
Abschlüsse in zumutbarer Entfernung ermöglicht.
Die
Schulträgerschaft umfasst insbesondere die Aufgaben
1. die
Schulgebäude und –anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten,
2. das
Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen und
3. den
Sachbedarf des Schulbetriebs zu decken.
Aufgrund
von anstehenden personellen Veränderungen unter der Lehrerschaft der
Grundschule Dassow haben der Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur als auch
der Hauptausschuss über mögliche strukturelle Veränderungen im Bereich der
Schulträgerschaft der Stadt Dassow beraten. Hierzu wurden auch die zuständigen
Schulräte gehört und die Schulkonferenzen zur Stellungnahme aufgefordert.
Folgende
Vorteile wurden bei einer organisatorischen Zusammenlegung beider Schulen zu
einer verbundenen Schule herausgearbeitet:
Die Schüler verbleiben durch die Zusammenlegung zu einer organisatorischen
Schuleinheit gemeinsam von der 1.- bis 6. Klasse (Orientierungsstufe) im
Klassenverband. Dem Prinzip des längeren gemeinsamen Lernens kann Rechnung
getragen werden. Es erfolgt nach der Klassenstufe 4 kein Schulwechsel auf die (neue)
Regionale Schule.
Die
vorhandenen Unterrichts- und Fachunterrichtsräume können bei nur einer
Organisationseinheit optimaler genutzt werden.
Aufgrund
des dann vorhandenen größeren Lehrkörpers ist eine bessere Vertretbarkeit und flexibler
Lehrereinsatz möglich.
Mit
Beginn des kommenden Schuljahres besteht ab der Klassenstufe 5 (mit dem
Übergang auf die weiterführenden Schulen) die freie Schulwahl. Mit der
organisatorischen Zusammenlegung der beiden Schulen zu einer Einheit könnte
auch die Attraktivität des Schulangebotes gesteigert werden.
Der
Hauptausschuss hat die Zusammenlegung der Schulen empfohlen.
Organisationsänderungen erfolgen auf der Grundlage eines genehmigten
Schulentwicklungsplanes. Daher ist zunächst der Grundsatzbeschluss über die
Organisationsänderung zu fassen und bei der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg
die entsprechende Änderung des Schulentwicklungsplanes zu beantragen. Nach der
erfolgten Änderung des Schulentwicklungsplanes ist die Genehmigung der
Organisationsänderung beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu
beantragen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt:
1.
a)
Die Grundschule Dassow wird mit Wirkung vom 31.07.2010 aufgelöst.
b) Die Regionale Schule Dassow wird mit Wirkung vom
31.07.2010 aufgelöst.
c) Ab 01.08.2010 wird die Regionale Schule mit
Grundschule Dassow gebildet.
Oder
2.
a)
Die Grundschule Dassow wird mit Wirkung vom 31.07.2010 aufgelöst.
b) Ab 01.08.2010 wird die Grundschule der Regionalen
Schule Dassow angegliedert
und die Regionale Schule mit
Grundschule Dassow gebildet.
3. Die Stadt Dassow stellt beim
Landkreis Nordwestmecklenburg den Antrag auf Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes entsprechend des Beschlusses zu 1. oder 2.
