Beschlussvorlage - VO/1/0164/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Dassow ist Schulträger der Grundschule Dassow und der Regionalen Schule Dassow. Die Wahrnehmung der Schulträgerschaft ist eine Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises. Schulträger haben ein bedarfsgerechtes öffentliches Angebot an schulischen Einrichtungen zu gewährleisten, das es den Erziehungsberechtigten ermöglicht, den Bildungsgang ihres Kindes zu wählen und die Übergänge in die Sekundarbereiche I und II sicherstellt sowie den Erwerb der schulischen Abschlüsse in zumutbarer Entfernung ermöglicht.

Die Schulträgerschaft umfasst insbesondere die Aufgaben

1. die Schulgebäude und –anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten,

2. das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen und

3. den Sachbedarf des Schulbetriebs zu decken.

 

Aufgrund von anstehenden personellen Veränderungen unter der Lehrerschaft der Grundschule Dassow haben der Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur als auch der Hauptausschuss über mögliche strukturelle Veränderungen im Bereich der Schulträgerschaft der Stadt Dassow beraten. Hierzu wurden auch die zuständigen Schulräte gehört und die Schulkonferenzen zur Stellungnahme aufgefordert.

Folgende Vorteile wurden bei einer organisatorischen Zusammenlegung beider Schulen zu einer verbundenen Schule herausgearbeitet:
Die Schüler verbleiben durch die Zusammenlegung zu einer organisatorischen Schuleinheit gemeinsam von der 1.- bis 6. Klasse (Orientierungsstufe) im Klassenverband. Dem Prinzip des längeren gemeinsamen Lernens kann Rechnung getragen werden. Es erfolgt nach der Klassenstufe 4 kein Schulwechsel auf die (neue) Regionale Schule.

Die vorhandenen Unterrichts- und Fachunterrichtsräume können bei nur einer Organisationseinheit optimaler genutzt werden.

Aufgrund des dann vorhandenen größeren Lehrkörpers ist eine bessere Vertretbarkeit und flexibler Lehrereinsatz möglich.

Mit Beginn des kommenden Schuljahres besteht ab der Klassenstufe 5 (mit dem Übergang auf die weiterführenden Schulen) die freie Schulwahl. Mit der organisatorischen Zusammenlegung der beiden Schulen zu einer Einheit könnte auch die Attraktivität des Schulangebotes gesteigert werden.

Der Hauptausschuss hat die Zusammenlegung der Schulen empfohlen. Organisationsänderungen erfolgen auf der Grundlage eines genehmigten Schulentwicklungsplanes. Daher ist zunächst der Grundsatzbeschluss über die Organisationsänderung zu fassen und bei der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg die entsprechende Änderung des Schulentwicklungsplanes zu beantragen. Nach der erfolgten Änderung des Schulentwicklungsplanes ist die Genehmigung der Organisationsänderung beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu beantragen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt:

1.             a) Die Grundschule Dassow wird mit Wirkung vom 31.07.2010 aufgelöst.

b) Die Regionale Schule Dassow wird mit Wirkung vom 31.07.2010 aufgelöst.

c) Ab 01.08.2010 wird die Regionale Schule mit Grundschule Dassow gebildet.

 

Oder

2.             a) Die Grundschule Dassow wird mit Wirkung vom 31.07.2010 aufgelöst.

b) Ab 01.08.2010 wird die Grundschule der Regionalen Schule Dassow angegliedert

und die Regionale Schule mit Grundschule Dassow gebildet.

 

 

3. Die Stadt Dassow stellt beim Landkreis Nordwestmecklenburg den Antrag auf Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes entsprechend des Beschlusses zu 1. oder 2.

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