Beschlussvorlage - VO/2/0032/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes zur überörtlichen Prüfung der Stadt Schönberg beinhaltet u. a. die Überprüfung der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe vom 03. Dezember 1997.

Die Überarbeitung der Satzung war erforderlich auf Grund formell-rechtlicher Bedenken von Seiten des Gemeindeprüfungsamtes. Die Satzung wurde seit 1997 nicht mehr den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Der gefertigte Entwurf der Satzung ist der Beschlussvorlage als Beratungsgrundlage beigefügt.

Die Satzung gründet sich vor allem auf die rechtlichen Grundlagen des Ausführungsgesetztes zum Abwasserabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sowie auf das Gesetzt über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer.

Im Letzteren ist die Gebührenhöhe von 35,79 Euro pro Schadeinheit im Jahr festgeschrieben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Satzung der Stadt Schönberg über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter vom …………………2009 (Ausfertigungsdatum).

 

 

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Anlagen

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