Beschlussvorlage - VO/1/0183/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen der dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. Rehna als Träger der Einrichtung und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 04.02.2010 statt. Als Vertreter für die Stadt Dassow waren Herr Ploen und Herr Blanchard anwesend. Die Notwendigkeit der Verhandlung war durch die Inbetriebnahme des neuen Hortes in der Rudolf-Breitscheid-Straße gegeben. Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

Einrichtung/

Betreuungsart

Platzkosten

Träger

 

 

 

 

 

Krippe

ganztags

756,89 €

Dassow

Teilzeit

491,65 €

 

halbtags

359,03 €

 

 

 

Kiga

ganztags

390,54 €

Dassow

Teilzeit

272,37 €

 

Halbtags

213,29 €

 

 

 

Hort

ganztags

247,28 €

Dassow

Teilzeit

163,71 €

 

Die Betriebserlaubnis für Krippe beträgt 24 Kinder, für den Kindergarten 105 Kinder und für den Hort 66 Kinder.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für Krippe, Kiga und Hort für den Zeitraum ab 01.03.2010:

1.

Einrichtung/

Betreuungsart

WSA

Träger

 

50%

 

 

 

Krippe

ganztags

247,94 €

Dassow

Teilzeit

169,83 €

 

halbtags

131,52 €

 

 

 

Kita

ganztags

130,27 €

Dassow

Teilzeit

99,19 €

 

Halbtags

84,64 €

 

 

 

Hort

ganztags

84,14€

Dassow

Teilzeit

59,85 €

 

 

 

 

 

 

 

2.

Einrichtung/

Betreuungsart

Elternbeitrag

Träger

 

50 %

 

 

 

Krippe

ganztags

247,94 €

Dassow

Teilzeit

169,83 €

 

halbtags

131,52 €

 

 

 

Kita

ganztags

130,27 €

Dassow

Teilzeit

99,19 €

 

Halbtags

84,64 €

 

 

 

Hort

ganztags

84,14 €

Dassow

Teilzeit

59,85 €

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...