Beschlussvorlage - VO/2/0052/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Finanzausschuss hat in der Beratung zum 1. Haushaltsplanentwurf 2010 am 10.12.2009 und zum 2. Entwurf am 19.01.2010 diverse Streichungen (ländlicher Wegebau, Bewässerungsanlage Sportplatz, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsansätze etc.) empfohlen, um so eine Reduzierung des Defizits für das Haushaltsjahr 2010 zu erwirken. Freiwillige Leistungen wurden, wie in der letzten Sitzung des Finanzausschusses eindeutig festgelegt, nicht gestrichen. Nach Zuführung des Überschusses des VMH 2010, hierin sind sämtliche Beiträge für bereits 2008/2009 abgeschlossene Baumaßnahmen sowie Grundstückserlöse aus Veräußerungen nicht benötigter Ackerflächen im Bereich des Mietenplatzes sowie Flohmarktgelände enthalten, verbleibt weiterhin im Verwaltungshaushalt ein Fehlbedarf von circa 528.300 €.

Aufgrund des vorläufig erstellten Jahresabschlusses 2009 ist jedoch mit einer deutlich geringeren Rücklagenentnahme in Höhe von ca. 200.000 € zu rechnen. Primär dadurch begründet, dass gebildete Haushaltsreste aus dem Vorjahr in erheblicher Höhe aufgehoben werden konnten, Minderausgaben in unterschiedlichen Bereichen der Bewirtschaftung und Unterhaltung sowie Ausgabeabsetzungen durch die Senkung der Kreisumlage von 42,13 % auf 40,17 % und Mehreinnahmen im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft (ESt, SZW) zu verzeichnen waren. Mithin würde nach dem endgültigen Abschluss der Jahresrechnung 2009 eine allgemeine Rücklage von ca. 700.000 € verbleiben, so dass für das Haushaltsjahr 2010 noch ein Ausgleich geschaffen werden kann, sofern die im Haushaltsplan 2010 veranschlagten Einnahmen (Beiträge, Grundstückserlöse) realisiert werden.

Die Finanzplanung 2011-2014 weist, unveränderte Finanzwirtschaft vorausgesetzt, jedoch trotz Einbeziehung der Zuweisungen für Grundzentren je einen Fehlbedarf von ca. 166.000 € aus. Insofern ist es unumgänglich, bislang nicht ausreichend genutzte Potentiale für Erhöhungen der Erträge bzw. Einnahmen und für die Senkung der Aufwendungen und Ausgaben, wie z.B.:

-          maßvolles Entgelt für die Nutzung von Sporteinrichtungen (Halle/Plätze) für den Erwachsenensport,

-          regelmäßige Überprüfung der in die Gebühren der kostenrechnenden Einrichtungen einfließenden Verwaltungskostenbeiträge – bzw. Übergabe in Trägerschaften (Krippe),

-          regelmäßige Überprüfung der Entgelte für die Nutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten durch Dritte,

-          regelmäßige und gebündelte Ausschreibung von Wartungsverträgen für technische Anlagen/Lieferverträge für Strom, Gas etc.

-          Überprüfung der Standards bei der Pflege öffentlicher Grünflächen sowie Überprüfung der Veräußerungs-/Verpachtungsmöglichkeiten gemeindeeigener Flächen,

zu überdenken.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt gemäß § 47 KV M-V folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf

4.932.000 €

 

in der Ausgabe   auf

4.932.000 €

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf

1.635.300 €

 

in der Ausgaben auf

1.635.300 €

 

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmassnahme auf

 

0 €

 

davon für den Zwecke der Umschuldung

0 €

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung auf

0 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

490.000 €

 

 

 

 

 

 

§ 3

Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              220  v.H.

      b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        330  v.H.

      c) für die Gewerbesteuer                                                                               300  v.H.

 

                                                                        

 

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