Beschlussvorlage - VO/2/0052/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss zum Haushaltsplan 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Sylvia Liedtke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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23.02.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Finanzausschuss hat in der Beratung zum 1. Haushaltsplanentwurf 2010 am
10.12.2009 und zum 2. Entwurf am 19.01.2010 diverse Streichungen (ländlicher
Wegebau, Bewässerungsanlage Sportplatz, Bewirtschaftungs- und
Unterhaltungsansätze etc.) empfohlen, um so eine Reduzierung des Defizits für
das Haushaltsjahr 2010 zu erwirken. Freiwillige Leistungen wurden, wie in der
letzten Sitzung des Finanzausschusses eindeutig festgelegt, nicht gestrichen.
Nach Zuführung des Überschusses des VMH 2010, hierin sind sämtliche Beiträge
für bereits 2008/2009 abgeschlossene Baumaßnahmen sowie Grundstückserlöse aus
Veräußerungen nicht benötigter Ackerflächen im Bereich des Mietenplatzes sowie
Flohmarktgelände enthalten, verbleibt weiterhin im Verwaltungshaushalt ein
Fehlbedarf von circa 528.300 €.
Aufgrund
des vorläufig erstellten Jahresabschlusses 2009 ist jedoch mit einer deutlich
geringeren Rücklagenentnahme in Höhe von ca. 200.000 € zu rechnen. Primär
dadurch begründet, dass gebildete Haushaltsreste aus dem Vorjahr in erheblicher
Höhe aufgehoben werden konnten, Minderausgaben in unterschiedlichen Bereichen
der Bewirtschaftung und Unterhaltung sowie Ausgabeabsetzungen durch die Senkung
der Kreisumlage von 42,13 % auf 40,17 % und Mehreinnahmen im Bereich der
allgemeinen Finanzwirtschaft (ESt, SZW) zu verzeichnen waren. Mithin würde nach
dem endgültigen Abschluss der Jahresrechnung 2009 eine allgemeine Rücklage von ca.
700.000 € verbleiben, so dass für das Haushaltsjahr 2010 noch ein
Ausgleich geschaffen werden kann, sofern die im Haushaltsplan 2010
veranschlagten Einnahmen (Beiträge, Grundstückserlöse) realisiert werden.
Die
Finanzplanung 2011-2014 weist, unveränderte Finanzwirtschaft vorausgesetzt,
jedoch trotz Einbeziehung der Zuweisungen für Grundzentren je einen Fehlbedarf
von ca. 166.000 € aus. Insofern ist es unumgänglich, bislang nicht
ausreichend genutzte Potentiale für Erhöhungen der Erträge bzw. Einnahmen und
für die Senkung der Aufwendungen und Ausgaben, wie z.B.:
-
maßvolles
Entgelt für die Nutzung von Sporteinrichtungen (Halle/Plätze) für den
Erwachsenensport,
-
regelmäßige
Überprüfung der in die Gebühren der kostenrechnenden Einrichtungen
einfließenden Verwaltungskostenbeiträge – bzw. Übergabe in Trägerschaften
(Krippe),
-
regelmäßige
Überprüfung der Entgelte für die Nutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten
durch Dritte,
-
regelmäßige
und gebündelte Ausschreibung von Wartungsverträgen für technische Anlagen/Lieferverträge
für Strom, Gas etc.
-
Überprüfung
der Standards bei der Pflege öffentlicher Grünflächen sowie Überprüfung der
Veräußerungs-/Verpachtungsmöglichkeiten gemeindeeigener Flächen,
zu
überdenken.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt gemäß § 47 KV M-V folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
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im
Verwaltungshaushalt |
in der
Einnahme auf |
4.932.000 € |
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in der
Ausgabe auf |
4.932.000 € |
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im
Vermögenshaushalt |
in der
Einnahme auf |
1.635.300 € |
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in der
Ausgaben auf |
1.635.300 € |
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
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1. |
der
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahme
auf |
0 € |
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davon
für den Zwecke der Umschuldung |
0 € |
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2. |
der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung auf |
0 € |
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3. |
der Höchstbetrag
der Kassenkredite auf |
490.000 € |
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§ 3
Die
Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer
B)
330 v.H.
c) für die Gewerbesteuer
300 v.H.
