Beschlussvorlage - VO/3/0053/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern können die Gemeinden den Straßen Namen vergeben.

Im vorliegenden Fall, soll die Straße im zukünftigen B-Plan 22 in Herrnburg benannt werden. Der Vorhabenträger schlägt vor, den Straßennamen „Buchenweg“ zu vergeben. Anlass für diesen Straßennamen war, dass die Bepflanzung der Straße durch Rotbuchen erfolgen soll.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, der Straße im zukünftigen B-Plan 22 in Herrnburg den Namen „Buchenweg“ zu geben.

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