Beschlussvorlage - VO/1/0173/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen der dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. Rehna als Träger der Einrichtung und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 10.12.2009 statt. Als Vertreter für die Gemeinde Selmsdorf war Herr Albeck anwesend. Die Notwendigkeit der Verhandlung war durch eine Tarifveränderung im Personalbereich und die Inbetriebnahme der neuen Krippe in der Dr.-Leber-Straße gegeben. Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Platzkosten

 

 

 

Krippe Selmsdorf

ganztags

719,98 €

 

Teilzeit

466,05 €

 

halbtags

339,08 €

Kindergarten Selmsdorf

Ganztags

369,36 €

 

Teilzeit

256,13 €

 

Halbtags

199,52 €

Hort Selmsdorf

Ganztags

247,86 €

 

Teilzeit

158,66 €

 

Die Betriebserlaubnis für Krippe beträgt 39 Kinder, für den Kindergarten 135 Kinder und für den Hort 108 Kinder.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 56% zzgl. 13,51 €  und 13,83 € Tilgungskosten für Krippe und Kiga für den Zeitraum ab 01.03.2010

1.

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Wohnsitzgemeinde

 

 

 

Krippe Selmsdorf

ganztags

257,03 €

 

Teilzeit

175,87 €

 

halbtags

136,12 €

Kiga Selmsdorf

ganztags

134,04 €

 

Teilzeit

101,99 €

 

Halbtags

87,09 €

Hort Selmsdorf

Ganztags

94,56 €

 

Teilzeit

64,21 €

 

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Gemeinde Selmsdorf den Elternbeitrag mit 44% für den Zeitraum ab 01.03.2010:

2.

Einrichtung/Träger

 

Betreuungsart

 

Elternbeitrag

 

Krippe Selmsdorf

ganztags

 201,95 €

 

Teilzeit

 138,18 €

 

halbtags

 106,96 €

Kiga Selmsdorf

Ganztags

 119,68 €

 

Teilzeit 

   80,14 €

 

Halbtags

   68,43 €

Hort Selmsdorf

Ganztags 

   74,30 €

 

Teilzeit

   50,45 €

 

 

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Anlagen

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