Beschlussvorlage - VO/1/0133/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung des Kulturraumes der Stadt Dassow im Ortsteil Harkensee vom 10. Januar 2005 - Einführung von Nutzungsverträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur Dassow
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Vorberatung
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16.11.2009
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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09.12.2009
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10.03.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur hatte in seiner Sitzung am 02.11.2009
empfohlen u. a. die Benutzungs- und Entgeltordnung für den Kulturraum der Stadt
Dassow im Ortsteil Harkensee zu überarbeiten und die Entgelttarife neu zu
fassen.
Die
Benutzungs- und Entgeltordnung wurde auf der Grundlage des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlassen. Das Entgelt wird daher als
öffentlich-rechtliche Abgabe per Bescheid erhoben.
In
Zusammenhang mit der Beschlussfassung dieser und anderer Abgabensatzungen ist
zwingend die Kalkulation der Gebührensätze sowie die Billigung der Kalkulation
durch die Stadtvertretung erforderlich.
Folgende
Einnahmen wurden für die Benutzung des Kulturraumes in Harkensee erzielt:
Haushaltsjahr
2009 1.100,00
€ Stand 10.11.2009
2008
1.300,00
€
2007
1.800,00
€
Auf
Grund der relativ geringen Nutzungshäufigkeit innerhalb der letzten drei
Haushaltsjahre erscheint eine Neukalkulation und künftige ständige
Aktualisierung der Entgelte unverhältnismäßig.
Darüber hinaus entspricht die
Benutzungs- und Entgeltordnung teilweise nicht den Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie
und müsste auch aus diesem Grund neu gefasst werden.
Das
Kommunalabgabengesetz lässt in § 1 Abs. 3 die Erhebung privatrechtlicher
Entgelte ausdrücklich zu. Im Gegensatz zu der bisher gewählten
öffentlich-rechtlichen Form des Nutzungsentgelts würde eine privatrechtliche
Vereinbarung zwischen der Stadt Dassow und dem jeweiligen Nutzer das
Nutzungsverhältnis regeln. Hierfür wäre keine Satzung erforderlich. Eine
einfacher Beschluss der Stadtvertretung über die Höhe des künftigen Nutzungsentgelts
wäre ausreichend.
Aus
den oben genannten Gründen wird empfohlen, die Nutzungsentgelte künftig auf
privatrechtlicher Basis zu erheben.
Der Entwurf
über die Entgeltordnung (privatrechtlich) ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die
Stadtvertretung Dassow beschließt die Aufhebungssatzung zur Benutzungs-
und Entgeltordnung für die Benutzung des Kulturraumes der Stadt Dassow im
Ortsteil Harkensee.
- Die
Stadtvertretung Dassow beschließt die (privatrechtliche) Entgeltordnung
für die Benutzung des Kulturraumes der Stadt Dassow im Ortsteil Harkensee.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21 kB
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2
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(wie Dokument)
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37,5 kB
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