Beschlussvorlage - VO/3/384/2008-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gebührensatzung für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lüdersdorf muss aufgrund der Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V(BrSchG) vom 03.Mai 2002 und des Urteils des OVG Greifswald geändert werden. Es ist bei der Gebührenerhebung eine hinreichende Kalkulation zugrunde zu legen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lüdersdorf.

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lüdersdorf vom 06. März 2003 außer Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gebührenerhebung

 

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Anlagen

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