Beschlussvorlage - VO/3/384/2008-2

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gebührensatzung für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lüdersdorf muss aufgrund einer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Nordwestmecklenburg geändert werden. Es ist bei der Gebührenerhebung eine hinreichende Kalkulation zugrunde zu legen. In der alten Satzung wurden die Gebühren nicht kalkuliert.

Nach der Sitzung des Finanzausschusses vom 19 01.2010 und der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.02.2010 wurden die Änderungsempfehlungen eingearbeitet.

Der § „2 Gebührenfreie Dienstleistung“ des alten Satzungsentwurfes wird ersatzlos gestrichen. Dieser Paragraph enthielt keine neuen Reglungen die nicht schon im § 26 des Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz geregelt sind.

Der neu § 2 „Gebührenpflicht der Satzung“ enthält in Abs.1 den Hinweis auf die Gebührenfreiheit lt. § 26 des (BrSchG).

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lüdersdorf.

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lüdersdorf vom 06. März 2003 außer Kraft.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gebührenerhebung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...