Beschlussvorlage - VO/2/0054/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Zinsbindung des Kommunaldarlehens Nr. 6300009015 bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest endet vertragsgemäß am 15.12.2011. Das Darlehen  wurde am 10.12.2001 zu folgenden Konditionen abgeschlossen:

 

Kreditart:                                 Annuität

Leistung:                                 vierteljährlich nachträglich in Höhe von 7.509,60 €

Ursprungsdarlehen:                511.291,88 €

Zinssatz:                                 4,875 %

Restschuld per 15.12.2011:   437.686,52 €.

 

Ein Forwarddarlehen ist empfehlenswert, wenn die Zinsbindung des Darlehens innerhalb der nächsten 24 Monate ausläuft und die Gemeinde sich die derzeit günstigen Zinskonditionen sichern möchte. Es löst die bisherige Finanzierung bei der Sparkasse M-NW folglich erst dann ab, wenn die Zinsbindung regulär ausläuft, so dass dadurch keine Kosten für Vorfälligkeitsentschädigungen etc. anfallen. Ob die Zinsen sich bis Dezember 2011 wieder steigend entwickeln, ist natürlich nur rein spekulativ. Zur Sitzung der Gemeindevertretung werden drei Angebote mit dem jeweils gültigen Tageszinssatz eingeholt und zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Kreditinstitute halten sich bis zum nächsten Tag, jedoch maximal bis 8.30 Uhr, an das jeweilige Gebot gebunden.

 

Zinsbindung

DKB

Sparkasse M-NW

DGHYP

10 Jahre

Zinssatz:

Zinssatz:

Zinssatz:

Endfinanzierung

Zinssatz:

Zinssatz:

Zinssatz:

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt den Abschluss eines Forward-Darlehens über das nachstehend benannte Kreditinstitut:

 

Gläubiger:

Zinssatz:

Zinsbindung:

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