Beschlussvorlage - VO/4/0149/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 22 "An der Hauptstraße und südlich der Schule"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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02.03.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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25.03.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lüdersdorf hat die Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 22 „An der Hauptstraße und südlich der Schule“ in
Herrnburg aufgestellt. Das Verfahren wurde unter Berücksichtigung der
Anforderungen der Innenentwicklung durchgeführt. Auf der Grundlage des § 13a
BauGB ist ein vereinfachtes Verfahren möglich und zulässig. Die Gemeinde
Lüdersdorf hat eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Unterlagen
im Amt Schönberger Land durchgeführt. Die Gemeinde hat die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange am Aufstellungsverfahren gemäß § 13a
BauGB beteiligt. Die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden
behandelt.
Die Anregungen und Stellungnahmen werden gemäß
tabellarischer Zusammenstellung behandelt und berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Abwägung eingegangener
Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 22. Die Stellungnahmen werden nach ihrer
Wichtung in
· Abwägungsrelevante Stellungnahmen
· Stellungnahmen mit Hinweisen und
· Stellungnahmen ohne Anregungen
gewertet.
In Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:
· zu berücksichtigende Stellungnahmen
· teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen
und
· nicht berücksichtigte Stellungnahmen.
2.
Die
nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von
Bedeutung für den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Lüdersdorf in Herrnburg
sind – in der Begründung berücksichtigt.
3.
Das
Amt Schönberger Land wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange, die Anregungen erhoben haben,
von dem Ergebnis der Abwägung Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Lüdersdorf
unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4.
Die
nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den Verfahrensunterlagen
beizufügen. Eine Genehmigung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich, da er
als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet werden kann. Da das
Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wurde, ist der Flächennutzungsplan im
Zuge einer Berichtigung anzupassen.
5.
Die
Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Lüdersdorf „An
der Hauptstraße und südlich der Schule“ wird von der Gemeindevertretung wie
oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).
6.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Lüdersdorf „An der Hauptstraße und
südlich der Schule“.
7.
Die
Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Lüdersdorf
„An der Hauptstraße und südlich der Schule“ wird gebilligt.
8.
Die Satzung
über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Lüdersdorf „An der Hauptstraße
und südlich der Schule“ ist nach
Satzungsbeschluss rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan
Nr. 22 der Gemeinde Lüdersdorf „An der Hauptstraße und südlich der
Schule“ während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
9.
In der
Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinweisen, dass bei Aufstellung eines
Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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47,1 kB
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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2 MB
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