Beschlussvorlage - VO/2/0051/2010-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Westphal
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Selmsdorf
|
Entscheidung
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25.02.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan wird
in den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt aufgegliedert. In den Verwaltungshaushalt
gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die der laufenden Verwaltung zugeordnet
werden können. Im Vermögenshaushalt werden alle investiven Einnahmen und
Ausgaben nachgewiesen
Der Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2010 sieht in der Einnahmen und Ausgaben
·
im
Verwaltungshaushalt.................................................. 5.350.400,00
EUR
·
im
Vermögenshaushalt:.................................................. 5.126.700,00
EUR
vor.
Allgemein darf angemerkt
werden, dass die Einnahmen und Ausgaben zurückhaltend geschätzt und festgesetzt
wurden.
Bei der Aufstellung des
Haushaltsplanes 2010 wurden die Grundsätze der kommunalen Haushaltspolitik
berücksichtigt. Der Haushaltsplan ist auf der Rechtsgrundlage der
Gemeindehaushaltsverordnung erstellt. Die Unterlagen zur Aufstellung der
Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2010 des Innenministeriums
vom 27. November 2009 wurden zur Erstellung des Haushaltsplanes 2010
berücksichtigt.
Der Haushaltsplan wurde
für das gesamte Haushaltsjahr 2010 erstellt.
Die
Kassenkreditermächtigung ist in der Haushaltssatzung mit 250.000,00 €
festgesetzt und ist genehmigungsfrei.
Verpflichtungsermächtigungen
sind im Haushaltsplan 2010 nicht eingestellt.
Eine Kreditaufnahme ist
ebenfall im Haushaltsjahr 2010 nicht vorgesehen.
Die Hebesätze der
Realsteuern werden im Haushalt 2010 wie folgt festgelegt:
·
280 % für die Grundsteuer A,
·
300 % für die Grundsteuer B und
·
300 % für die Gewerbesteuer
Insgesamt werden
Realsteuern in Höhe von 1.217.300,00 € erhoben, d. h. 22,75 % zu den Gesamteinnahmen des
Verwaltungshaushaltes.
Die Gemeinde zahlt, erstmalig im Haushaltsjahr
2010, gemäß § 8 FAG M-V eine Sonderumlage in Höhe von 343.800,00 €.
Investitionen sind in folgenden Umfang geplant:
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Art der Invest./ Inv.
–Förderung |
Folgekosten |
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|
Betrag |
Personal- kosten |
Sachl. Verw.-kosten |
Schuldendienst |
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|
-EUR- |
-EUR- |
-EUR- |
-EUR- |
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Erweb von bewegl.
Vermögen – Schaukästen |
2.000,00 |
- |
- |
- |
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bewegl. Vermögen-FFW digitaler Funk Sperrvermerk |
10.000,00 |
- |
- |
- |
|
Löschwasserversorgung
Teschow - Zisterne |
75.000,00 |
- |
500 |
- |
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Löschwasserversorgung Sülsdorf Ansaugstelle
–Teich |
10.000,00 |
- |
- |
- |
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bewegl. Vermögen
Grundschule Regionalschule |
21.700,00 13.400,00 |
- |
- |
- |
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Erwerb bewegl.
Vermögen Farb- Copiersystem Defibrilator |
6.700,00 |
- |
- |
- |
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Investitionszuschuss Mehrgenerationenhaus Sperrvermerk |
200.000,00 |
- |
- |
- |
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Sporthalle Erwerb v. bewegl.
Vermögen-Defibrilator |
1.700,00 |
- |
- |
- |
|
Anbau an das
Funktionsgebäude Sportplatz |
800.000,00 |
- |
2000,00- |
- |
|
Sportplatz Multifunktionsfeld Planungskosten |
20.000,00 |
- |
- |
- |
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Erwerb von bewegl.
Vermögen- Parkbänke/Abfallbehälter |
20.000,00 |
- |
- |
- |
|
Bau von Spielplätzen Einschl. Toiletten |
185.000,00 |
- |
500,00 |
- |
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Ergänzung
Streuobstwiese |
1.500,00 |
- |
- |
- |
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Bau eines Trimm-
Dich- Pfades |
120.000,00 |
- |
5.000,00 |
- |
|
Erwerb von bewegl.
Vermögen- Kapelle |
3.000,00 |
- |
- |
- |
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Erwerb von bewegl.
Vermögen Ausrüstung Bauhof |
10.000,00 |
- |
- |
- |
|
Restbetrag Gehweg
Zarnewenz |
49.500,00 |
- |
- |
- |
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Regenentwässerung Ortslage Teschow |
31.000,00 |
- |
- |
- |
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Radwegebau |
100.000,00 |
- |
500,00 |
- |
|
Beleuchtung Rad- und
Gehweg Richtung Gewerbegebiet |
20.000,00 |
- |
1.000,00 |
|
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Erwerb von Weihnachtsbeleuchtung |
11.600,00 |
- |
- |
- |
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GESAMT: |
1.712.100,00 |
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Änderung beinhaltet die Haushaltstelle
Spielplätze, einschließlich Toiletten- hier wurde die Position um 50,0 T€
erhöht – die Deckung erfolgt über die Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde
Selmsdorf einschließlich der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010
wird
1.
im Verwaltungshaushalt
|
in den Einnahmen |
5.350.400,00 Euro |
|
in den Ausgaben |
5.350.400,00 Euro |
und
2.
im Vermögenshaushalt
|
in den Einnahmen |
5.126.700,00 Euro |
|
in den Ausgaben |
5.126.700,00 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
|
1.
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf |
0,00 Euro |
|
davon für
Zwecke der Umschuldung |
0,00 Euro |
|
2. der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung |
0,00 Euro |
|
3. der
Höchstbetrag der Kassenkredite |
250.000,00 Euro |
§
3
|
1. Grundsteuer |
|
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a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) |
280 v. H. |
|
b)
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) |
300 v. H. |
|
2. Gewerbesteuer |
300 v. H. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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282,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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34,5 kB
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