Beschlussvorlage - VO/2/0051/2010-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan wird in den  Verwaltungshaushalt und den  Vermögenshaushalt  aufgegliedert. In den Verwaltungshaushalt gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die der laufenden Verwaltung zugeordnet werden können. Im Vermögenshaushalt werden alle investiven Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 sieht in der Einnahmen und Ausgaben

·         im Verwaltungshaushalt.................................................. 5.350.400,00 EUR

·         im Vermögenshaushalt:.................................................. 5.126.700,00 EUR

vor.

Allgemein darf angemerkt werden, dass die Einnahmen und Ausgaben zurückhaltend geschätzt und festgesetzt wurden.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2010 wurden die Grundsätze der kommunalen Haushaltspolitik berücksichtigt. Der Haushaltsplan ist auf der Rechtsgrundlage der Gemeindehaushaltsverordnung erstellt. Die Unterlagen zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2010 des Innenministeriums vom 27. November 2009 wurden zur Erstellung des Haushaltsplanes 2010 berücksichtigt.

Der Haushaltsplan wurde für das gesamte Haushaltsjahr 2010 erstellt.

Die Kassenkreditermächtigung ist in der Haushaltssatzung mit 250.000,00 € festgesetzt und ist genehmigungsfrei.

Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2010 nicht eingestellt.

Eine Kreditaufnahme ist ebenfall im Haushaltsjahr 2010 nicht vorgesehen.

Die Hebesätze der Realsteuern werden im Haushalt 2010 wie folgt festgelegt:

·         280 %  für die Grundsteuer A,

·         300 %  für die Grundsteuer B und

·         300 %  für die Gewerbesteuer

Insgesamt werden Realsteuern in Höhe von 1.217.300,00 € erhoben, d. h. 22,75 %  zu den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Die Gemeinde zahlt, erstmalig im Haushaltsjahr 2010, gemäß § 8 FAG M-V eine Sonderumlage in Höhe von 343.800,00 €.

 

Investitionen sind in folgenden Umfang geplant:

 

Art der Invest./

Inv. –Förderung

Folgekosten

Betrag

 

Personal-

kosten

Sachl. Verw.-kosten

Schuldendienst

-EUR-

-EUR-

-EUR-

-EUR-

Erweb von bewegl. Vermögen –

Schaukästen

 

 

2.000,00

-

-

-

bewegl. Vermögen-FFW

digitaler Funk

Sperrvermerk

10.000,00

-

-

-

Löschwasserversorgung Teschow - Zisterne

75.000,00

-

500

-

Löschwasserversorgung

Sülsdorf

Ansaugstelle –Teich

10.000,00

-

-

-

bewegl. Vermögen Grundschule

 

Regionalschule

 

21.700,00

 

13.400,00

-

-

-

Erwerb bewegl. Vermögen

Farb- Copiersystem

Defibrilator

6.700,00

-

-

-

Investitionszuschuss

Mehrgenerationenhaus

Sperrvermerk

200.000,00

-

-

-

Sporthalle

Erwerb v. bewegl. Vermögen-Defibrilator

1.700,00

-

-

-

Anbau an das Funktionsgebäude

Sportplatz

800.000,00

-

2000,00-

-

Sportplatz

Multifunktionsfeld

Planungskosten

20.000,00

-

-

-

Erwerb von bewegl. Vermögen- Parkbänke/Abfallbehälter

20.000,00

-

-

-

Bau von Spielplätzen

Einschl. Toiletten

185.000,00

-

500,00

-

Ergänzung Streuobstwiese

1.500,00

-

-

-

Bau eines Trimm- Dich- Pfades

120.000,00

-

5.000,00

-

Erwerb von bewegl. Vermögen- Kapelle

3.000,00

-

-

-

Erwerb von bewegl. Vermögen

Ausrüstung Bauhof

10.000,00

-

-

-

Restbetrag Gehweg Zarnewenz

49.500,00

-

-

-

Regenentwässerung

Ortslage Teschow

31.000,00

-

-

-

Radwegebau

100.000,00

-

500,00

-

Beleuchtung Rad- und Gehweg Richtung Gewerbegebiet

20.000,00

-

1.000,00

 

Erwerb von Weihnachtsbeleuchtung

11.600,00

-

-

-

GESAMT:

1.712.100,00

 

 

 

 

Änderung beinhaltet die Haushaltstelle Spielplätze, einschließlich Toiletten- hier wurde die Position um 50,0 T€ erhöht – die Deckung erfolgt über die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde Selmsdorf einschließlich der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2010   wird

 

1.      im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

5.350.400,00   Euro

in den Ausgaben

5.350.400,00   Euro

und

 

2.      im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

5.126.700,00   Euro

in den Ausgaben

5.126.700,00   Euro

 

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsfördermaßnahmen auf

 

 

0,00   Euro

        davon für Zwecke der Umschuldung

0,00   Euro

2.   der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung

 

0,00   Euro

3.   der Höchstbetrag der Kassenkredite

250.000,00   Euro

§ 3

1. Grundsteuer

 

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

      (Grundsteuer A)

 

280 v. H.

b)      für die Grundstücke

      (Grundsteuer B)

 

300 v. H.

 

2. Gewerbesteuer

 

300 v. H.

 

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Anlagen

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