Beschlussvorlage - VO/2/0061/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan wird in den  Verwaltungshaushalt und den  Vermögenshaushalt  aufgegliedert. In den Verwaltungshaushalt gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die der laufenden Verwaltung zugeordnet werden können. Im Vermögenshaushalt werden alle investiven Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010  sieht in der Einnahmen und Ausgaben

 

Einnahmen

Ausgaben

Fehlbetrag

Verwaltungshaushalt

3.274.100,00 €

4.404.100,00 €

1.130.000,00

Vermögenshaushalt

6.514.000,00

6.514.000,00

              0,00 €

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplan 2010 wurden die Grundsätze der kommunalen Haushaltspolitik berücksichtigt. Der Haushaltsplan  2010 wurde auf der Rechtsgrundlage der Gemeindehaushaltsverordnung erstellt.

Die Grundlage für die Erstellung des Haushaltsplan 2010 bildet weiterhin der Haushaltserlass des Innenministeriums M/V zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2010 vom 27. November 2009

 

Der Haushaltsplan wurde für das gesamte Haushaltsjahr 2010 erstellt.

Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2010  in einer Gesamthöhe von 841.400,00 €  eingeplant.

Davon für:

die Stadtsanierung

           0,00 €

Schulsanierung für die Außenanlagen

380.000,00 €

Straßenbau- H. -Litzendorf- Str. -Richtung Prieschendorf

461.400,00 €

 

Die Stadtsanierung wird zu 2/3 gefördert über Bund und Land. Bereits genehmigte Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren bestehen für die Stadtsanierung nicht mehr.

Auch weitere Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren bestehen nicht mehr.

Für die Investitionsmaßnahmen - Um. und Ausbau des Schulstandortes Dassow einschließlich Schulanbau, Sanierung Altgebäude und Außenanlagen mit einem Gesamtvolumen von 3.640.000,00, davon mit 2.302.000,00 € gefördert, wird eine Verpflichtungsermächtigung von 380.000,00 € in den Haushalt 2010 für das Jahr 2011 zur Herstellung der Außenanlagen eingestellt. Um die Finanzierung des Gesamtprojektes sicher zu stellen ist eine Kreditaufnahme für den Eigenanteil in Höhe von 945.000,00 € notwendig.

Des Weiteren ist eine Verpflichtungsermächtigung für die Straßenbaumaßnahme Herrmann - Litzendorf- Str. bis Prieschendorf erforderlich in Höhe von 461.400,00 €. Die Durchführung der Maßnahme soll in zwei Jahresscheiben erfolgen, da auch die bereitgestellten Fördermittel in Jahresscheiben ausgereicht werden. Das Gesamtvolumen der Investition beläuft sich auf  1.063.700 € mit einer Förderung über GVFG-Mittel (70 % der förderf. Kosten) in Höhe von 492.300 € und einer Ko- Finanzierung(90 % des Stadtanteil) von 189.800 €. Abzüglich der zu veranlagenden Straßenausbaubeiträgen, verbleibt ein Eigenanteil für die Stadt Dassow von insgesamt: 168.300 €; davon 2010 = 91,3 T€ und 2011 =77,0 T€.

Eine Kreditaufnahme ist im Haushalsjahr 2010 in Höhe von 945.000,00 € vorgesehen.

Er dient zur Deckung des Eigenanteils für die Investitionsmaßnahmen Schulanbau, Sanierung Altgebäudes und Herstellung der Außenanlagen der Schulgebäude in der R.- Breitscheid – Straße.

Die Durchführung der Maßnahme ist unbedingt erforderlich, um den Schulstandort in Dassow zu sichern und die allgemeinen Schulbedingungen zu verbessern.

Dabei ist vorgesehen, einen Anbau an das bestehende Gebäude zu errichten, sowie umfangreiche Sanierungsarbeiten am Schulkomplex vorzunehmen und Außenanlagen fertig zu stellen.

 

Förderungen der einzelnen Maßnahmen sollen im Rahmen einer Sonderbedarfszuweisung, durch das Konjunkturpaket II und über das Landesförderinstitut erfolgen.  Die Gesamtförderungssumme beläuft sich somit auf 2.302,0 T€.

Der Schuldendienst wird sich voraussichtlich auf 92.000,00 € jährlich belaufen bei einer Verzinsung von ca. 4,5 – 5,0 %. Die Laufzeit des Darlehens wird auf ca. 20 Jahre bemessen/veranschlagt.

Der zu erwartende Schuldendienst ist in der  Haushaltsplanung und Finanzplanung berücksichtigt.

 

Die Kassenkreditermächtigung ist in der Haushaltssatzung 2010 mit 2.500.000,00 € veranschlagt. Dieser große Betrag macht sich im Bezug auf die ausgewiesenen Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt erforderlich.

Die Hebesätze der Realsteuern werden zum Vorjahr erhöht. Die Erhöhung betrifft die Gewerbesteuer von bisher 290 % auf 300 %.

·         280 %  für die Grundsteuer A,

·         350 %  für die Grundsteuer B

·         300 %  für die Gewerbesteuer

Insgesamt werden Realsteuern in Höhe von 700.500,00 € erhoben, d. h. 16,39 % zu den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 einschließlich der anlagen lt. Gemeindehaushaltsverordnung.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2010   wird

 

1.      im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

3.274.100,00 Euro

in den Ausgaben

4.404.100,00 Euro

 

und

 

2.      im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

6.514.000,00 Euro

in den Ausgaben

6.514.000,00 Euro

 

festgesetzt.

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsfördermaßnahmen auf

 

 

945.000,00   Euro

 

        davon für Zwecke der Umschuldung

 

0,00   Euro

2.   der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung

 

841.400,00   Euro

 

3.   der Höchstbetrag der Kassenkredite

 

2.500.000,00   Euro

 

§ 3

1. Grundsteuer

 

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

      (Grundsteuer A)

 

280 v. H.

b)      für die Grundstücke

      (Grundsteuer B)

 

350 v. H.

 

2. Gewerbesteuer

 

300 v. H.

 

 

Loading...