Beschlussvorlage - VO/4/0147/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat am 09.12.2009 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 beschlossen. Da durch die beabsichtigte Änderung die Grundzüge der Ursprungsplanung nicht berührt werden, liegen die Voraussetzungen für die Durchführung der Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB vor.

Gegenstand der Änderung ist die Anhebung der zulässigen Firsthöhe. Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird nunmehr eine maximale Firsthöhe von 9,0 m über dem Bezugspunkt festgelegt. Alle sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 in der Fassung der 1. Änderung gelten unverändert weiter.

 

Der Entwurf der Satzung wurde von der Stadtvertretung am 09.12.2009 gebilligt. Die öffentliche Auslegung hat ordnungsgemäß in der Zeit vom 11.01.2010 bis zum 12.02.2010 stattgefunden. Aufgrund des Änderungsinhaltes hat die Stadt festgestellt, dass lediglich der Landkreis Nordwestmecklenburg von der Änderung berührt wird. Dieser wurde an der Planaufstellung beteiligt. Die abgegebenen Stellungnahmen der unterschiedlichen Fachdienste des Landkreises wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Von den Fachdiensten des Landkreises wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer Änderung der Planungskonzeption geführt haben.

Nunmehr kann von der Stadtvertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden. Nach dem Satzungsbeschluss kann die 2. Änderung des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt gemacht werden. Mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung erfährt die B-Planänderung Rechtskraft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.  Die Stadtvertretung Dassow hat die während der Beteiligung der berührten Behörden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:

     siehe Anlage

     Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.  Den beteiligten Behörden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, ist das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Wohngebiet an der Schillerstraße" als Satzung.

 

4.  Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 wird gebilligt.

 

5.  Der Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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