Beschlussvorlage - VO/4/0147/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Wohngebiet an der Schillerstraße" der Stadt Dassow
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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16.03.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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06.04.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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21.04.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung der Stadt
Dassow hat am 09.12.2009 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 20 beschlossen. Da durch die beabsichtigte Änderung die Grundzüge der
Ursprungsplanung nicht berührt werden, liegen die Voraussetzungen für die
Durchführung der Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB vor.
Gegenstand der Änderung ist die
Anhebung der zulässigen Firsthöhe. Für den gesamten Geltungsbereich des
Bebauungsplanes wird nunmehr eine maximale Firsthöhe von 9,0 m über dem
Bezugspunkt festgelegt. Alle sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20
in der Fassung der 1. Änderung gelten unverändert weiter.
Der Entwurf der Satzung wurde von
der Stadtvertretung am 09.12.2009 gebilligt. Die öffentliche Auslegung hat
ordnungsgemäß in der Zeit vom 11.01.2010 bis zum 12.02.2010 stattgefunden.
Aufgrund des Änderungsinhaltes hat die Stadt festgestellt, dass lediglich der
Landkreis Nordwestmecklenburg von der Änderung berührt wird. Dieser wurde an
der Planaufstellung beteiligt. Die abgegebenen Stellungnahmen der unterschiedlichen
Fachdienste des Landkreises wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von
den Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Von den Fachdiensten des
Landkreises wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer Änderung der
Planungskonzeption geführt haben.
Nunmehr
kann von der Stadtvertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst
werden. Nach dem Satzungsbeschluss kann die 2. Änderung des Bebauungsplanes
ortsüblich bekannt gemacht werden. Mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung
erfährt die B-Planänderung Rechtskraft.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die
Stadtvertretung Dassow hat die während der Beteiligung der berührten Behörden
vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
siehe Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Den
beteiligten Behörden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, ist das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 20 "Wohngebiet an der Schillerstraße" als
Satzung.
4. Die
Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 wird gebilligt.
5. Der
Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 ist ortsüblich
bekannt zu machen.
