Beschlussvorlage - VO/1/0202/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 (3) Satz 2 der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf zur Benutzung gemeindlicher Kindertageseinrichtungen vom 25. Juni 2003 werden Kriterien (ehemals Vergaberichtlinie) für die Zuteilung von Kindertagesstättenplätze in der Gemeinde Lüdersdorf aufgestellt. Die letzten aufgestellten Kriterien datierten vom 18.12.1998. In einer gemeinsamen Sitzung des Kita-Beirates und des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Lüdersdorf am 05.03.2009 wurde das Amt gemäß Beschluss beauftragt einen neuen Entwurf der Kriterien unter folgenden Aspekte zu erarbeiten:

 

-          konkrete Benennung der Kindertagesstätten

-          Hinweis auf die Rechtsgrundlage – Kinderförderungsgesetz M-V, SGB VIII

-          Wunsch- und Wahlrecht von Kindern auswärtiger Gemeinden

-          Bei Ablehnung eines Kindergartenplatzes, Einreihung des Kindes entsprechend seines Geburtsdatums; wiederholte Zuweisung erst bei frei werden eines Betreuungsplatzes in der Wunscheinrichtung

-          Übernahme der bisher angewandten Kriterien

 

Ein neuer Entwurf wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Lüdersdorf vom 04.03.2010 vorgelegt. In der Sitzung wurden die Kriterien weiter überarbeitet und festgelegt. Der einstimmig beschlossene Entwurf liegt der Vorlage als Anlage bei.

 

Am 23.03.2010 steht der beiliegende Entwurf in der Kindergartenbeiratssitzung zur Debatte.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die anliegenden Kriterien für die Zuteilung von Kindertagesstättenplätzen in der Gemeinde Lüdersdorf.

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Anlagen

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