Beschlussvorlage - VO/4/0168/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow im Zusammenhang mit der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Dassow für die Errichtung von Solaranlagen im Ortsteil Wilmstorf
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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15.04.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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21.04.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Stadt Dassow stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Schaffung
planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen
auf. Anstelle bisher dargestellter Wohnbaufläche sollen Flächen für Sonstige
Sondergebiete Regenerative Energien, für Photovoltaik-Anlagen, ausgewiesen
werden.
Das
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird parallel zum
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan durchgeführt.
Für
das Sonstige Sondergebiet Regenerative Energien werden Flächen, die bisher im
Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen oder als landwirtschaftlich genutzte
Flächen dargestellt sind, in Anspruch genommen. Bisher als Wohnbauflächen oder
als landwirtschaftlich genutzte Flächen werden als Sonstiges Sondergebiet für
Regenerative Energien dargestellt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow.
- Die
Planbereichsgrenzen sind gemäß Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Dassow dargestellt.
- Die
Planungsziele bestehen in der Änderung der Darstellung der Wohnbaufläche
in das Sonstige Sondergebiet für Regenerative Energien.
- Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5.
Die
frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
und der Öffentlichkeit ist anhand der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen. Die
Bekanntmachung ist ortsüblich vorzusehen.
6.
Die
Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
