Beschlussvorlage - VO/4/0163/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Lüdersdorf für einen Teilbereich im Ortsteil Herrnburg nördlich der Bahnhofstraße gegenüber vom Einkaufszentrum
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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13.04.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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27.04.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lüdersdorf hat das
Beteiligungsverfahren für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 18 der Gemeinde Lüdersdorf für einen Teilbereich im Ortsteil Herrnburg
nördlich der Bahnhofstraße gegenüber vom Einkaufszentrum im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen werden ausgewertet.
Auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen wird der Abwägungsbeschluss
gefasst und die Satzung ausgearbeitet.
Die Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss über die
Satzung über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde
Lüdersdorf für einen Teilbereich im Ortsteil Herrnburg nördlich der
Bahnhofstraße gegenüber vom Einkaufszentrum. Die Satzung ist aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt. Es besteht Übereinstimmung zwischen
verbindlicher und vorbereitender Bauleitplanung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf behandelt die eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen und werden
nicht behandelt.
Es ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Anregungen,
-
teilweise
zu berücksichtigende Anregungen,
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen.
Der Abwägungsbeschluss
wird gemäß tabellarischer Zusammenstellung eingegangener Stellungnahmen und
deren Bewertung gefasst.
2.
Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses kann der Satzungsbeschluss
gefasst werden.
3.
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf fasst den Satzungsbeschluss über die 1.
Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Lüdersdorf
für einen Teilbereich im Ortsteil Herrnburg nördlich der Bahnhofstraße
gegenüber vom Einkaufszentrum.
- Die Begründung zur Satzung über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18
der Gemeinde Lüdersdorf für einen Teilbereich im Ortsteil Herrnburg
nördlich der Bahnhofstraße gegenüber vom Einkaufszentrum wird
gebilligt.
5.
Die Satzung über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Lüdersdorf für einen Teilbereich im
Ortsteil Herrnburg nördlich der Bahnhofstraße gegenüber vom Einkaufszentrum
ist nach Satzungsbeschluss rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die Satzung über die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Lüdersdorf für einen Teilbereich im
Ortsteil Herrnburg nördlich der Bahnhofstraße gegenüber vom Einkaufszentrum
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
6.
In der
Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinweisen, dass bei Aufstellung eines
Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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610,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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215,2 kB
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